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Markttransparenz

Die Gewährleistung der Markttransparenz ist ein wesentliches Element zur Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation. Nur mit Kenntnis der Mengen- und Preisentwicklungen landwirtschaftlicher Waren lassen sich die richtigen Entscheidungen treffen.

Amtliche Preisfeststellung Schwein und Rind

Im Bereich der Marktüberwachung Fleisch erstellt und veröffentlicht das LANUV wöchentlich eine amtliche Preisfeststellung für Erzeugerpreise von Schlachtvieh (Rinder, Schweine, Kälber und Schafe). Die vor allen Dingen der Markttransparenz dienende Aufgabe ergibt sich aus dem Abschnitt 2 (§§ 4 – 10) der 1. Fleischgesetz Durchführungsverordnung (1.FlGDV). Darüber hinaus wird die amtliche Preisfeststellung als Grundlage für die Entscheidung über Interventionsmaßnahmen durch die Europäische Kommission genutzt.

Die Preisnotierung erfolgt anhand der Angaben von meldepflichtigen Schlachtbetrieben zu Stückzahlen, Gewichten und gezahlten Preisen je Handelsklasse. Grundsätzlich sind gemäß §§ 4 und 5 der 1. FlGDV bundesweit alle Betriebe meldepflichtig, die wöchentlich durchschnittlich über 500 Schweine, 150 Rinder oder 75 Schafe schlachten.

Die Angaben der meldepflichtigen Schlachtbetriebe werden vom LANUV zur amtlichen Preisfeststellung zusammengefasst. Diese besteht aus Durchschnittsangaben je Handelsklasse zu Stückzahl, Gewicht und Preis. Daneben ist die Preisspanne zwischen den niedrigsten und höchsten Preisen angegeben sowie der prozentuale Anteil einer Handelsklasse am wöchentlichen Gesamtschlachtaufkommen in NRW.

Informationen über mögliche Unstimmigkeiten im Rahmen der Preismeldung werden vom LANUV unverzüglich überprüft, um eine stimmige amtliche Preisfeststellung sicherzustellen. Unabhängig davon werden die Meldungen der meldepflichtigen Unternehmen durch Prüfungen in den Schlachtbetrieben und durch Plausibilitätskontrollen bei der Erstellung der amtlichen Notierung überwacht.