Förderprogramm: Europäische Innovationspartnerschaft
Um Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern und damit auch den ländlichen Raum zu stärken, wurde im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und auf Grundlage der Verordnung (EU) 1305/2013 das Förderprogramm „Europäische Innovationspartnerschaft“ (EIP) ins Leben gerufen.
Ziel ist es, dass sich mehrere Partner aus Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau zu einer Operationellen Gruppe zusammenschließen und ein gemeinsames Innovationsvorhaben durchführen, welches einen wesentlichen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau, für tiergerechte Nutztierhaltung und zum Klimaschutz in der Landwirtschaft leistet.
Dazu wurde am 11.01.2016 die
verabschiedet und am 04.03.2016 im Ministerialblatt veröffentlicht (MBl. NRW vom 04.03.2016, S. 108) geändert durch Runderlass vom 28. Januar 2019, MBl. NRW. 2019 S. 95.
EIP-Agri für Einsteiger
Allgemeines
Der Zuschuss für ein Projekt im Rahmen von EIP ist auf max. 500.000 EUR begrenzt.
Der Fördersatz beträgt 100 Prozent für Projekte mit ausschließlichem Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Anhang I zu Art. 38 AEUV. Für Projekte ohne ausschließlichen Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Anhang I zu Art. 38 AEUV beträgt der Fördersatz 50 Prozent.
In Ausnahme davon werden Investitionen im Sinne von Nr. 6.4.2 lit. i) der Förderrichtlinie mit einem Fördersatz von 60 Prozent (Anhang I), 50 Prozent (Nicht-Anhang I) oder 40 Prozent (Forst) bzw. mit max. 180.000 EUR / 150.000 EUR / 120.000 EUR je Innovationsprojekt gefördert.
Personalausgaben werden entsprechend der pauschalierten Sätze im EFRE berechnet.
Der Durchführungszeitraum beträgt max. drei Jahre.
Verfahren
Die geförderten Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Dem Antragsverfahren ist dabei ein Wettbewerbsverfahren vorgelagert, in welchem die Innovationskraft der einzelnen Projekte auf Grundlage der zuvor beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) eingereichten Projektskizzen durch ein Gutachtergremium beurteilt wird. Das Gremium setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten von Hochschulen und Fachbehörden des Landes sowie Praktikerinnen und Praktikern aus den relevanten Förderbereichen zusammen.
Der Termin der Gutachtersitzung für den 2. Wettbewerbsaufruf fand am 01. April 2019 statt.
Die Projektskizzen werden abschließend in einer Rangliste entsprechend ihrer erreichten Punktzahl im Bewertungsverfahren aufgestellt. Entsprechend dieser Rangliste und der verfügbaren Haushaltsmittel erhalten die am besten bewerteten Projekte vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Aufforderung zur Antragstellung, die aber ausdrücklich keine Zusage einer Förderung darstellt.
Sollten sich im Antragsverfahren Projekte als nicht oder nicht in der beantragten Höhe förderfähig erweisen oder zurückgezogen werden, erhalten die in der Rangliste entsprechend nachfolgenden Projekte nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel eine Aufforderung zur Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass die Aufforderung zur Antragstellung keine rechtliche Aussage trifft, ob ein Projekt gefördert werden kann und gefördert werden wird. Dies wird erst im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt. Aus dem Grunde darf bis zur Erteilung eines Bewilligungsbescheides grundsätzlich nicht mit der Durchführung des Innovationsvorhabens begonnen werden!
Antragstellung
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen sind innerhalb der in der Aufforderung zur Antragstellung genannten Frist einzureichen beim:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
Leibnizstr.10
45659 Recklinghausen
Geht innerhalb der angegebenen Frist kein Antrag ein, ist eine Förderung des Projektvorhabens nicht mehr möglich!
Für die Antragstellung sind, soweit nicht im Einzelfall durch die Bewilligungsbehörde anderes verlangt wird, die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Außerdem behält sich die Bewilligungsbehörde vor, noch weitere Unterlagen nachzufordern.
Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungshinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars.