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Ressource.NRW

Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 hat zum Ziel, die Erderhitzung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst sogar auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.

Ressourceneffizienzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dieses Ziel zu erreichen, da Ressourceneinsatz, Abfallmengen, Emissionen und Energieverschwendung durch das Verlangsamen, Verringern und Schließen von Energie- und Materialkreisläufen minimiert werden können. Mit dem Förderprpogramm "Ressource.NRW" sollen Unternehmen bei Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter unterstützt werden, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden.

Förderfähig sind:

  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge im Vergleich zu einem bereits bestehenden Produktionsverfahren des Empfängers oder zu anderen möglichen Vorhaben oder Tätigkeiten gemäß Artikel 47 Absatz 7 AGVO. Der Ressourcenverbrauch umfasst dabei alle materiellen Ressourcen außer Energie.
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Roh- oder Ausgangsstoff
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des vom Empfänger erzeugten Abfalls oder in die Vorbereitung der Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des von Dritten erzeugten Abfalls, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt oder weniger ressourceneffizient behandelt oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde.
  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von anderen Produkten, Materialien oder Stoffen, die vom Empfänger oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden.
  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling

Für Investitionen in innovative Maßnahmen stehen in drei Einreichungsrunden über 31,4 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Der Aufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Einreichungsfristen

1. Einreichungsrunde: 01.04.2024

2. Einreichungsrunde: 16.09.2024

3. Einreichungsrunde: 05.05.2025