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Mengenmäßiger Zustand

Für jeden der nach der EG- Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesenen Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen wird alle sechs Jahre eine umfassende Einschätzung des mengenmäßigen Zustandes vorgenommen. Sie basiert auf den Ergebnissen von Trendanalysen an langjährigen Grundwasserbeobachtungsstellen und einer überschlägigen Bilanzierung von Grundwasserneubildung gegenüber den Grundwasserentnahmemengen. Hinzu kommt eine Bewertung des Zustandes und möglicher Risiken für Feuchtgebiete, die nach der Wasserrahmenrichtlinie als so genannte "bedeutende grundwasserabhängige Landökosysteme" klassifiziert sind (GwaLös).

Nach den Ergebnissen des Bewirtschaftungsplans NRW (2022-2027) ist der mengenmäßige Zustand in NRW in den meisten Grundwasserkörpern nicht gefährdet. Im Rheinischen Braunkohlenrevier gibt es jedoch großflächige Beeinflussungen durch die anhaltenden Grundwasserentnahmen zur Entwässerung der Braunkohle führenden Schichten. Durch die Verlagerung der Sümpfungs- und Abbaugebiete steigen dort bereichsweise die Grundwasserstände wieder an; allerdings ist erst zum Ende der Braunkohlengewinnung mit einer grundlegenden Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Situation zu rechnen.

Eine Besonderheit bilden die Bergsenkungsgebiete des Steinkohlenbergbaus, in denen gegen die Vernässung der betroffenen Flächen zur Erhaltung eines Flurabstandes Grundwasser entnommen werden muss. Auf lokaler Ebene können in einzelnen Grundwasserkörpern die vorhandenen Grundwasserentnahmen zu einer negativen Wasserbilanz führen.

Weiteres zum mengenmäßigen Grundwasserzustand der Grundwasserkörper ist in dem jeweils aktuellen Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (https://www.flussgebiete.nrw.de/bewirtschaftungsplan) in den Kapiteln 3+4, sowie in den Planungseinheitensteckbriefen der Gebietseinheiten nachzulesen.