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Grundwasserleiter

Je nach geologischer Ausprägung des Untergrundes unterscheidet man Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter.

Im Lockergestein (Porengrundwasserleiter) füllt das Grundwasser den Porenraum zusammenhängend aus. Die Porengröße ist abhängig von der Korngröße des Gesteins und bestimmt die Fließgeschwindigkeit des Wassers, die Ergiebigkeit des Grundwasservorkommens sowie die Filterwirkung des Gesteins. Im Bereich der sandig-kiesigen Grundwasserleiter in NRW bewegt sich das Grundwasser mit einer Geschwindigkeit von etwa 1 Meter pro Tag (Faustzahl) durch den Grundwasserleiter.
Bedeutende ergiebige Porengrundwasserleiter in NRW sind z.B. die Terrassenschotter des Rheins in der Kölner Bucht und am Niederrhein, die Halterner Sande im Münsterland, die Senne und quartäre Rinnen vor dem Teutoburger Wald sowie das Gebiet um Minden.

Im Festgestein bewegt sich das Grundwasser in Gesteinsfugen und Klüften verschiedener Kluftweiten. Diese Grundwasserleiter werden als Kluftgrundwasserleiter bezeichnet. Die nutzbare Wassermenge ist sehr unterschiedlich und die Filterwirkung sowie die Reaktionsflächen und –möglichkeiten von Kluftwasserleitern sind schlechter als in Porengrundwasserleitern. Karstgrundwasserleiter stellen einen Sonderfall der Kluftgrundwasserleiter dar. Im wasserlöslichen Festgestein bilden sich durch chemische Auflösung Hohlräume, die häufig durch Fugen unterschiedlicher Größe verbunden sind. In Karstgrundwasserleitern erreicht das Grundwasser meist sehr hohe Fließgeschwindigkeiten. Kluft- bzw. Karstgrundwasserleiter in NRW sind z.B. der Briloner Massenkalk, die Paderborner Hochfläche und die Paffrather Mulde.

Die Ergiebigkeiten der einzelnen Grundwasservorkommen sind in der folgenden Karte dargestellt:

Im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden alle Grundwasserleiter den verschiedenen Einzugsgebieten der Gewässer zugeordnet und als Grundwasserkörper ausgewiesen. Für jeden Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen wurde eine umfassende Einschätzung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes vorgenommen. Diese Bewertung wird gemäß Grundwasserverordnung (GrwV 2010) alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die letzte Bestandsaufnahme wurde 2019 durchgeführt und wird für das Land Nordrhein-Westfalen im dritten Bewirtschaftungsplan 2022-2027 zusammengefasst. Dieser Bericht wurde fristgemäß am 22.12.2021 veröffentlicht (www.flussgebiete.nrw.de).

Die Vorgehensweise zur Durchführung der Bestandsaufnahmen (Zielerreichungsprognosen, Risikoanalyse) für die Grundwasserkörper ist, ebenso wie die Vorgehensweise für das Grundwassermonitoring und für die Zustandsbewertung, in jeweils einem gesonderten Leitfaden beschrieben. (https://www.flussgebiete.nrw.de/monitoringleitfaden-grundwasser)

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundwassermonitoring, Betrieb des Landesgrundwassermessnetzes NRW und Bewertung der Ergebnisse nach EG-WRRL sind in einem FAQ-Dokument zum Grundwassermonitoring, NRW beantwortet.