Wasserrahmenrichtlinie
Die „Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik”, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), ist mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 22.12.2000 in Kraft getreten.
Wichtigstes Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers deutlich zu verbessern. Innerhalb von maximal drei Bewirtschaftungszeiträumen 2009-2015, 2016-2021 und 2022-2027 soll der gute ökologische und der gute chemische Zustand der Gewässer und des Grundwassers erreicht werden.
Der dritte NRW-Bewirtschaftungsplan mit den nordrheinwestfälischen Flussgebietsanteilen an Rhein, Weser, Ems und Maas liegt nun vor unter:
Er wurde erarbeitet für:
- Alle Bäche und Flüsse mit einem Einzugsgebiet mit mehr als 10 km² - ca. 1.000 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 14.000 km (einschließlich Schifffahrtskanäle), dies entspricht ca. 30 % des insgesamt 50.000 km umfassenden Fließgewässernetzes von Nordrhein-Westfalen.
- Alle Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha - 25 Seen mit einer Gesamtfläche von 1.500 ha
- das Grundwasser
Detaillierte Informationen zum ökologischen, chemischen bzw. auch mengenmäßigen Zustand und zu den Maßnahmen in den einzelnen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörpern finden Sie auch in den
der 13 nordrheinwestfälischen Teileinzugsgebiete sowie der Planungseinheit Schifffahrtskanäle.
Karten und Informationen sind auch über das Fachinformationssystem ELWAS zu finden.