Folgen des Braunkohleabbaus

Nordrhein-Westfalen weist mit dem Rheinischen Revier die größte Braunkohlenlagerstätte Europas auf. Hier wird seit dem 18. Jahrhundert Braunkohle abgebaut. Dies wird sich mit dem im Jahr 2020 von der Bundesregierung beschlossenen „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ ändern. Demzufolge wird nur noch bis zum Jahr 2038 Braunkohle gefördert werden.
Mit dem Abbau der Braunkohle im Tagebau wird auch die Umwelt in Anspruch genommen. Besonders die Folgen für das Grundwasser sind erheblich und bedürfen einer eingehenden Beobachtung und Kontrolle.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt eigene Untersuchungen durch, berät beteiligte Behörden und Einrichtungen und bezieht fachlich Stellung im Rahmen der Zulassungs- und Erlaubnisverfahren.
Ansprechpartner
- Dorothee Levacher (Tel.: 02361 305-2232)
- Dr. Anke Boockmeyer (Tel.: 02361 305-2142)