© lanuv/C. Brinkmann
Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Wasser » Abwasser

Abwasser

Wasser wird zu Abwasser, wenn es durch den Gebrauch des Menschen verschmutzt wird. Bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt wird, muss es gesammelt und in einer Kläranlagen gereinigt werden.

Wer gereinigtes Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss eine Abwasserabgabe bezahlen, die einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz zur Minderung der eingeleiteten Schadstofffracht ausübt. Werden die erlaubten Schadstofffrachten überschritten, kann das ordnungs- oder sogar strafrechtliche Folgen für den Verursacher haben. Die Abwasserabgabe ist für Maßnahmen einzusetzen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen.

Bestimmte Schadstoffe und Mikroverunreinigungen (z.B. Medikamentenrückstände, Pestizide, Schwermetalle o.ä.) sind mit den üblichen Reinigungsverfahren nur teilweise aus dem Abwasser zu entfernen. Sie können aber mit spezielle Behandlungstechniken beseitigt werden.

Die Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten erfolgt entweder in Misch- oder Trennsystemen. Abwasser aus Mischsystemen wird in Kläranlagen behandelt. Niederschlagswasser aus Trennsystemen wird ortsnah versickert bzw. separat in Regenwasserkanälen erfasst und vor Einleitung ins Gewässer ggf. behandelt.

Betriebliches Schmutzwasser von Gewerbe- und Industriegebieten wird entweder zur Mitbehandlung einer öffentlichen Kläranlage zugeleitet oder auf dem Betriebsgelände behandelt und direkt einem Gewässer zugeführt.

Durch die Forschungsförderung zu neuen Konzepten und innovativen Verfahren wird die stete Weiterentwicklung der Abwasserwirtschaft in NRW effektiv unterstützt.