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Gewässerbelastung aus Einleitungen

Emissionsinventare erfassen die Belastung der Gewässer durch kommunale und industrielle Einleitungen.

Erfassung der Gewässerbelastung durch Industriebetriebe in Emissionsinventaren

Emissionsinventare werden für das Gesamtgebiet von Staaten oder Staatengemeinschaften oder gewässerbezogen für Einzugsgebiete von Fließgewässern oder Meeresgebieten erstellt. Erstere beziehen sich im Allgemeinen auf eine Auswahl von Produktionsanlagen; sie erfassen Einleitungen oberhalb eines vorgegebenen Schwellenwertes, dies häufig auch unter Einbeziehung von Indirekteinleitungen in kommunale Kläranlagen.

Letztere zielen auf eine Erfassung sämtlicher Einträge für die Stoffe ab, die im Gewässer kritische Konzentrationswerte erreicht haben. Die Gesamtberichte können die namentliche Aufführung von wesentlichen Einleitern mit ihren Frachten enthalten oder sich auf die aufsummierten Gesamtfrachten für die betrachteten Gebiete beschränken.

Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Berichtspflichten gibt die folgende Tabelle:

Internationale BerichtspflichtBezug auf einzelne GewässerMit-erfassung von Indirekt-einleiternAngabe von Gesamt-frachtenNamentliche Veröffentlich-ungen von EinleiternSchwellen-werte vor-gegeben
Gewässerschutz-RL 76/464/EWGXXXXX
Europäisches Emissionsregister EPER (IVU-RL 96/61/EG) X XX
Rheinschutz-Kommission IKSRX XX 
Nordseeschutz-Konferenz INKX X  
Wasserrahmen-RL 2000/60/EGX XX 


Jeder Bericht erfasst Emissionen für eine jeweils spezifische Liste von Stoffen bzw. Abwasserparametern. Diese Listen können sehr umfangreich sein. So umfasste die IKSR-Bestandsaufnahme 2000 u.a. 31 rheinrelevante Stoffe.

 

  • Europäische Schadstoffemissionsregister EPER

    Europäische Schadstoffemissionsregister EPER

    Europäische Schadstoffemissionsregister EPER

    Das Europäische Schadstoffemissionsregister EPER basierte rechtlich auf dem Artikel 15 (3) der Richtlinie zur integrierten Verminderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Die einschlägige EU-Entscheidung wurde in Nordrhein-Westfalen rechtlich durch die Emissionserklärungs- Verordnung Wasser umgesetzt und sah eine Meldepflicht der luft- und abwasserseitigen Emissionen  der Jahre 2001 und 2004 für 27 abwasser- und 23 luftrelevante Schadstoffe an die EU vor. Ab dem Berichtsjahr 2007 wurde dieses Berichtspflicht vom PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) abgelöst. Für das PRTR werden ab 2009 öffentlich zugängliche Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie zu Verbringungen von Abfall zur Verfügung gestellt werden. Als Ausgangspunkt für dieses nationale PRTR dienen die deutschen EPER-Daten.

  • IKSR-Bestandsaufnahme der prioritären Stoffe

    IKSR-Bestandsaufnahme der prioritären Stoffe

    Die vorliegenden Emissionsinventare für das Rheineinzugsgebiet gehen auf das 1987 beschlossene Aktionsprogramm Rhein der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) zurück.

    Die Erhebungen der IKSR umfassen Schwermetalle, halogenorganische Verbindungen als Summenparameter AOX, Nährstoffe (Gesamtstickstoff, Phosphor) und Ammonium sowie verschiedene organische Verbindungen oder Gruppen organischer Verbindungen. Während 1985 die produktionsbürtige Einleitung dieser Einzelstoffe noch erhebliche Bedeutung hatte, spielt dies inzwischen nur eine sehr untergeordnete Rolle; soweit bei organischen Einzelverbindungen die Qualitätsziele nicht eingehalten werden sind die Einträge hauptsächlich durch die Anwendung (Pflanzenbehandlungsmittel) oder andere Pfade (z.B. Einträge aus Verbrennungsprozessen bei PAK) bedingt.
    Wie in Nordrhein-Westfalen sind für das gesamte deutsche Einzugsgebiet die Einträge aus Punktquellen seit 1985 erheblich zurückgegangen, sodass die Reduktionsziele der IKSR hier für alle Parameter erfüllt und z.T. wesentlich übertroffen werden konnten.

    Die Gesamteinträge umfassen neben den bislang diskutierten Einleitungen über Punktquellen die nur pauschal abschätzbaren diffusen Einträge. Hierzu wurde für die Bestandsaufnahme 1996 in der IKSR eine Methode zur Abschätzung ausgearbeitet und angewandt, mit der die Eintragspfade Hofabläufe und Abdrift, Erosion, Oberflächenabfluss, Drainage und atmosphärische Deposition sowie nicht behandeltes Abwasser insbesondere aus Trennkanalisationen und über Mischwasserabschläge für die einzelnen Mitgliedstaaten quantifiziert werden. Die Abschätzung zeigt, dass für viele Stoffe, insbesondere Pflanzenbehandlungsmittel und auch sämtliche Schwermetalle, die diffusen Einträge den größten Teil der Belastung darstellen.

    Seit 2000 bestimmt die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochter-Richtlinien zunehmend die Tätigkeiten der IKSR. 2004 wurde für die WRRL-Bestandsaufnahmen der Flussgebietseinheiten ein eigener Übersichtsbericht herausgegeben. Eine umfassendere Aktualisierung der IKSR-Bestandsaufnahme ist in Arbeit, parallel zur EU-weiten Bestandsaufnahme der prioritären Stoffe nach Umweltqualitätsnormrichtlinie (UQN-Richtlinie), die bis Ende 2014 zu erstellen ist.

  • Bestandsaufnahmen der Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (INK)

    Bestandsaufnahmen der Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (INK)

    Durch die Internationale Nordseeschutzkonferenz (INK) wurden Minderungsziele für die Einträge von Nährstoffen, Schwermetallen und verschiedenen organischen Einzelstoffen aus den einmündenden Flüssen vereinbart, in der Regel 50% für den Zeitraum 1985-1995. Diese Minderungsziele waren 1995 noch nicht erreicht, sodass die Bestandsaufnahmen 1985 und 1995 um eine Erhebung für das Jahr 2000 ergänzt wurden. Die erreichte Minderung bei den Nordseeanrainerstaaten ist dem Progress Report des INK-Sekretariats zu entnehmen.

  • Wasserrahmenrichtlinie

    Wasserrahmenrichtlinie

    Die im Jahr 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält weitreichende organisatorische und fachliche Vorgaben für die Bewirtschaftung der Gewässer. Die Umsetzung erfolgt gewässerbezogen, in Nordrhein-Westfalen für 12 Teileinzugsgebiete. Die Berichtspflichten werden aggregiert auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete, national für Weser und Ems, international für Rhein, Issel und Maas.

    Emissionsinventare werden in der Wasserrahmenrahmenrichtlinie (WRRL) nur allgemein angesprochen. So verlangt Artikel 5(1) eine Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und führt in Anhang II aus, dass dies auch die Erhebung von Daten über Art und Ausmaß der signifikanten anthropogen Belastungen aus Punktquellen umfasst. Die Konkretisierung der Vorgaben erfolgt durch Expertenkreise der EU und national durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser.

    Für Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ab, dass die Berichtspflichten auf einer umfassenden Bestandsaufnahme der eingetragenen Frachten auf der Basis der amtlichen Überwachungsergebnisse aufbauen werden.

  • Weitere Bestandsaufnahmen

    Weitere Bestandsaufnahmen

    Neben den beschriebenen internationalen Berichtspflichten werden durch das LANUV auch Daten zusammengestellt für die Berichte zur Umweltbelastung aus bestimmten Produktionen (z.B. internationale Berichtspflichten bzgl. der Titandioxidproduktion und der Herstellung von PVC) und für nationale Umweltberichte (Emissionsinventar Wasser für die Bundesrepublik Deutschland, UBA-Texte 53/00) und Veröffentlichungen des Landes.

    In zweijährigem Abstand veröffentlicht das Umweltministerium den Bericht zu "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in NRW", der eine jeweils aktualisierte Bestandsaufnahme der kommunalen und industriellen Einleitungen enthält.
    Weitere Informationen finden sich auch in den Jahresberichten des LANUV.

    Freisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) listet abwasserseitig 69 Stoffe auf. Die Stofflisten enthalten unter anderem Schwermetalle, Nährstoffparameter (Stickstoff, Phosphor) und organische und anorganische Einzelstoffe sowie Summenparameter (CSB/TOC, AOX), die in Deutschland in der Überwachung von Abwässern etabliert sind.