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Europäisches Schadstoffregister (EPER)
1. Das Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) nach Art. 15 (3)
IVU-Richtlinie
Nach Art. 15 Abs. 3
der IVU-Richtlinie
veröffentlicht die Kommission alle drei Jahre ein Verzeichnis der
wichtigsten Emissionen und ihrer Quellen anhand der von den
Mitgliedsstaaten übermittelten Informationen. Zusammen mit einem Ausschuss
nach Artikel 19 der Richtlinie legt die Kommission die Form und die
charakteristischen Angaben für die Übermittlung fest.
Dies ist mit
der Entscheidung der
Kommission vom 17. Juli 2000 (2000/479/EG) geschehen. Sie umfasst
u.a. folgende wesentliche Punkte:
Die Mitgliedsstaaten müssen der Kommission Bericht erstatten über Emissionen aus allen Betriebseinrichtungen, die eine oder mehrere der in Anhang I der IVU-Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten durchführen. Die Berichtseinheit "Betriebseinrichtung" ist dabei definiert als industrieller Komplex mit einer oder mehreren Anlagen am gleichen Standort, an dem ein Betreiber eine oder mehrere Tätigkeiten nach Anhang I der IVU-Richtlinie durchführt. Es handelt sich daher um betreiber- bzw. arbeitsstättenbezogene Berichte.
Der Bericht muss Angaben über die in Luft und Wasser erfolgten Emissionen für die im Anhang A1 zur Entscheidung aufgeführten Schadstoffe enthalten, sofern die Emissionen pro Betriebseinrichtung die ebenfalls dort festgelegten Schwel- lenwerte überschreiten.
Die im EPER enthaltenen Daten werden von der EU im Internet veröffentlicht
Weitere Informationen zum EPER erhalten Sie unter www.eper.de
zum nationalen Register sowie unter eper.cec.eu.int/eper
zum EU-weiten Register.
2. Umsetzung in NRW
Die Berichterstattung zu Emissionen in die Luft erfolgt in Form des Emissionsberichtes
für das Jahr 2004 gemäß 11. BImSchV vom 29.04.2004. In Nordrhein-Westfalen
werden die notwendigen Erhebungen für die Emissionen in das Wasser gemeinsam
mit dem Emissionsbericht nach 11. BImSchV durchgeführt. Die für die
Anlagenbetreiber wesentlichen Aspekte dieser Vorgehensweise sind im Folgenden
kurz dargestellt.
Emissionen in die Luft
Im Emissionsbericht für das Jahr 2004 sind die Emissionen der in Anhang
4 der 11. BImSchV genannten Schadstoffe zu berichten, sofern die dort aufgeführten
Schwellenwerte überschritten werden. Der Emissionsbericht kann im Rahmen
der Anwendung EEOnline automatisch
vom Betreiber aus den Daten der Emissionserklärung
erstellt werden.
Emissionen in das Wasser
Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Daten für die Emissionen
in das Wasser ist die Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen
(Emissionserklärungsverordnung Abwasser) vom 24. Januar 2002. Die entsprechende
Datenerhebung wird in NRW organisatorisch mit dem Emissionsbericht im Rahmen
der Anwendung EEOnline gekoppelt. In der EEOnline sind zur Aufnahme der Abwasserdaten
entsprechende Formulare "Abwasseremissionen" enthalten. In diesen
Formularen gibt der Betreiber die Jahresfracht aller Schadstoffe an, die durch
den Betrieb seiner IVU-Anlagen hervorgerufen werden und in Anhang 2 der Emissionserklärung
Abwasser genannt sind. Liegt die pro gelistetem Schadstoff aufsummierte Jahresfracht
aller Anlagen eines Betreibers am Standort unterhalb des angegebenen Schwellenwertes,
so ist hierfür eine Nullemission anzugeben. Zur Ermittlung sind Verfahren
zur Messung, Schätzung und Berechnung heranzuziehen.
EPER = European Pollutant Emission Register
Landesumweltamt NRW 2005 |