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Blauzungenkrankheit

Aktuelles (Stand 25.03.2024)

Leider ist immer noch nicht klar, ob bzw. wann ein zugelassener Imfpstoff gegen BTV 3 zur Verfügung stehen wird.
Jedoch ist ab jetzt eine Impfung von Schafen, Rindern und Ziegen mit einem sog. autogenen Impfstoff (frühere Bezeichnung „bestandsspezifischer Impfstoff“) in NRW und Niedersachsen möglich. Der Impfstoff kann und darf nur durch die jeweils betreuende Tierarztpraxis verschrieben, bestellt und angewendet werden. Diese Impfung ist freiwillig und dient dem Schutz der Tiere. Sie wird insbesondere für Schafe empfohlen, da bei BTV-3 infizierten Schafen in den Niederlanden zahlreiche schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle beobachtet wurden. Durchgeführte Impfungen sind von den Tierarztpraxen in HI-Tier zu dokumentieren. Nach Auffassung der EU-Kommission eröffnet der Einsatz von autogenen Impfstoffen aber leider keine Möglichkeit, BTV-3 empfängliche Tiere ohne vorherige PCR-Untersuchung und Behandlung mit Repellentien in freie Zonen zu verbringen. Entsprechende Handelserleichterungen sind demnach durch diese Impfung nicht zu erwarten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch rechts in Kasten „Pressemitteilungen“.

  • BTV 3 – Nachweise in den Niederlanden

    In den Niederlanden wurde am 05.09.2023 bei Schafen in insgesamt 4 Betrieben in den Provinzen Utrecht und Nordholland Blauzungenvirus nachgewiesen. Bei dem Virusstamm handelt es sich um den Serotyp 3, der bisher nur in Italien/Sizilien, Nordafrika, Israel und den USA vorgekommen ist.

    Einen zugelassenen Impfstoff gegen BTV 3 gibt es zzt. nicht.

    Aufgefallen waren die betroffenen Bestände in den Niederlanden durch typische klinische Symptome der infizierten Schafe wie Fieber, Apathie, Bläschenbildungen im Maul- und Klauenbereich, vermehrten Speichelfluss, geschwollene Zunge, etc.
    Zwischenzeitlich hat sich das Virus explosionsartig in alle Richtungen innerhalb der Niederlande weiter ausgebreitet. Dabei sind in erster Linie Schafhaltungen betroffen, aber auch Rinderbetriebe wurden positiv auf das Virus getestet. Den bisherigen Berichten nach können auch Rinder erkranken, zeigen aber offenbar i. d. R. nur milde klinische Symptome wie leichtes Fieber und zeitweise Milchrückgang.

    Somit hat die Niederlande seit dem 05.09.2023 den bis dahin bestehenden BTV-Freiheitsstatus verloren. Ein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt es nicht.
    Dementsprechend können Tiere empfänglicher Arten (Rinder, Schafe, Ziegen etc.) innerhalb der Niederlande ohne Beschränkungen gehandelt werden, währen das innergemeinschaftliche Verbringen in andere BTV freie Mitgliedstaaten nur möglich ist, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 einhalten.

  • BTV 3 – Bisheriges Seuchengeschehen

    Aktuelles (Stand 08.12.2023)
    In NRW wurde das Virus am 06.12.2023 amtlich in einer weiteren Rinderhaltung im Kreis Kleve nachgewiesen. Somit gibt es bisher in NRW Nachweise von BTV-3 in insgesamt 7 Haltungen (2 Schaf- und 5 Rinderhaltungen). Auch in Niedersachsen breitet sich das Blauzungenvirus weiter aus. Hier sind bereits 14 Haltungen betroffen (3 Schaf- und 11 Rinderhaltungen).

    Aktuelles (Stand 15.11.2023)
    Die Regelungen für das Verbringen von Tieren in BTV-freie und nicht-freie Zonen in Deutschland wurden jetzt auf der Seite der EU KOM aktualisiert: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Demnach sind nun auch Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen zu anderen Zwecken als zur Schlachtung in BTV-freie Bundesländer unter Auflagen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen an europäisches Recht angepasst werden mussten und daher inhaltlich von dem abweichen, was ursprünglich bei den Beratungen zwischen den Ländern und dem BMEL vereinbart und mitgeteilt wurde.
    Die Regelungen für Deutschland finden Sie auch hier: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-11/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf.  Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, werden wir diese ebenfalls veröffentlichen.

    Aktuelles (Stand 14.11.2023)
    Das Blauzungenvirus breitet sich weiter in NRW und Niedersachsen aus.
    Bisher sind im Kreis Kleve 2 Schaf- und 2 Rinderhaltungen betroffen. Außerdem wurde das Virus in einem rinderhaltenden Betrieb im Kreis Gütersloh nachgewiesen.
    Informationen zu den in Deutschland gemeldeten Blauzungennachweise finden Sie auf der Internetseite des TierSeuchenInformationsSystems TSIS:

    Aktuelles (Stand 31.10.2023)
    Am 25.10.2023 wurde in einem weiteren Schafbestand im Kreis Kleve der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Auch in Niedersachsen wurde zwischenzeitlich in zwei Schafhaltungen im Landkreis Ammerland und der Grafschaft Bentheim sowie einem Rinderbestand im Landkreis Emsland BTV-3 nachgewiesen. Damit hat nach Nordrhein-Westfalen auch Niedersachsen (sowie die Freie Hansestadt Bremen) den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Alle anderen Bundesländer sind weiterhin seuchenfrei.

    Weitere Informationen zur BTV-Situation in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Innerhalb der nun nicht mehr BTV-freien Bundesländer gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten. Die Verbringungsregelungen aus NRW in freie Zonen in anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten sowie in ebenfalls von BTV-3 betroffene Mitgliedstaaten (derzeit Niederlande und Belgien) finden sich auf dieser Seite unter dem Reiter „Verbringungsregelungen“.

    Aktuelles  (Stand 16.10.2023)
    Nachdem am 12.10.2023 der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, konnte der BTV-Freiheitsstatus für NRW nicht mehr aufrechterhalten werden. Ein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt es nicht.
    Alle anderen Bundesländer gelten zzt. noch als BTV frei.
    Innerhalb NRW's gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten. Die Bedingungen, unter denen Tiere aus NRW in Bestände in andere Bundesländer und/oder andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden können, werden zzt. noch geklärt. Schlachttiere können weiterhin sowohl innergemeinschaftlich als auch innerdeutsch unter Beachtung von Auflagen zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden.

    Aktuelles  (Stand 11.10.2023)
    BTV 3 – Nachweise

    Nachdem in den Niederlanden am 05.09.2023 die ersten Fälle von Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyp 3 in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, haben sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Mittlerweile wurden von den niederländischen Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen gemeldet.

    Am 9.10.2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt. Damit hat auch Belgien den erst kürzlich wiedererlangten BTV-Freiheitsstatus erneut verloren.

    Auch in NRW wurde zwischenzeitlich am 10.10.2023 im Kreis Kleve ein Verdachtsfall bei einem Schaf gemeldet. Das Tier zeigte klinische Symptome, die zunächst Lippengrind vermuten ließen. Die Laboruntersuchung der Blutprobe lässt allerdings befürchten, dass das Tier mit BTV infiziert ist. Eine Bestätigung der Virusinfektion durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht zzt. noch aus.

    Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen unmittelbar eingeleitet werden können.

  • Allgemeines

    Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
    Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.

    Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

    Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen.

    Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.

    Nachdem Deutschland in den Jahren 2006 - 2009 von der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 stark betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche.

    Von 2019 bis 2021 traten erneut Blauzungenfälle mit dem Serotyp 8 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Der letzte Ausbruch wurde am 03.02.2021 in Rheinland-Pfalz festgestellt.

    Seit dem 01.06.2023 wurde Deutschland schließlich von der EU Kommission in Gänze wieder als amtlich BTV seuchenfrei anerkannt.

  • Symptome und Impfung

    Die beobachteten Symptome hängen von verschiedenen Faktoren, wie Serotyp des BT-Virus, Kondition des infizierten Tieres und der jeweiligen Tierart ab.

    Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen i. d. R. vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es auf Grund von Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen zu Lahmheiten kommen. Auch Aborte werden beobachtet.

    Bei Rindern sind häufig keine Symptome oder nur mildere Verlaufsformen zu sehen.
    Auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen.

    Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft und z. T. muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.

    Die Impfung stellt ein wirksames Mittel dar, um Bestände zu schützen. Allerdings ist zu beachten, dass es zwischen den unterschiedlichen BTV- Serotypen keine Kreuzimmunität gibt.

    Die bisher erfolgte Zahlung einer Beihilfe der Tierseuchenkasse NRW zu den Impfstoffkosten zur Bekämpfung der BTV 8 wird mit Wirkung zum 31.12.2023 eingestellt.

    Für den BTV- Serotyp 3 steht zzt. kein Impfstoff zur Verfügung.

  • Links zu Internetseiten mit weitergehenden Informationen zur Blauzungenkrankheit

    FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

    https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

     

    EU-Kommission

    https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

     

    FAVV (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) in Belgien

    https://www.favv-afsca.be/professionelen/publicaties/pers/2023/2023-10-10.asp

     

    NVWA (Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern) der Niederlande

    https://www.nvwa.nl/onderwerpen/blauwtong/documenten/dier/dierziekten/overige-dierziekten/publicaties/index

     

    LAVES (Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

    https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

     

    TSIS (TierSeuchenInformationsSystem)

    https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=009&guid=93bc5005-9430-4ba7-92bf-ecd6a20131e3

  • Verbringungsregelungen

    Stand: 15.11.2023

    Die BTV- Verbringungsregelungen für empfängliche Tierarten finden sich grundsätzlich in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der Delegierte VO (EU) 2020/689.

    Für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren sind die Bestimmungen der Delegierten VO (EU) 2020/688 einschlägig und zu beachten. Welcher Artikel im Einzelnen maßgeblich ist, hängt von der Tierart, der weiteren Verwendung der Tiere (Zucht/Mast oder Schlachtung) und dem Status des Herkunfts- und des Bestimmungsmitgliedstaates ab.

    Bezüglich der in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der Delegierten VO (EU) 2020/689 beschriebenen Optionen ist zu beachten, dass Tiere, die eine der Bedingungen, die in den Absätzen 1 bis 3 bzw. 4 für Schlachttiere beschrieben werden, erfüllen, problemlos innerstaatlich oder innergemeinschaftlich verbracht werden können, während es sich bei den Regelungen der Absätze 5 bis 7 um Ausnahmetatbestände handelt, die von den EU-Mitgliedstaaten explizit erlaubt werden müssen.
    Wenn die EU-Mitgliedstaaten von den regulären Verbringungsregelungen der Absätze 1 bis 3 Ausnahmen zulassen, sind diese Ausnahmen der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten bekannt zu machen. Die Ausnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten finden sich auf der Internetseite der EU  https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en unter der Rubrik Movements within the EU.

    Bei der Prüfung, welche Verbringungsregelungen grundsätzlich in Betracht kommen, ist, wie oben aufgeführt, u. a. entscheidend, welchen BTV-Status der Herkunftsmitgliedstaat, der Bestimmungsmitgliedstaat und ggf. auch die Durchfuhrmitgliedstaaten haben.
    Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten, die über einen sog. BTV-Freiheitsstatus oder ein genehmigtes Tilgungsprogramm verfügen, sind in Teil I oder Teil II des Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 gelistet.

    Die in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 Absatz 1 bis 3 der Delegierten VO (EU) 2020/689 dargestellten Bedingungen, unter denen Zucht- und Masttiere verbracht werden können, kommen für Tiere aus NRW zzt. nicht in Betracht, da es kein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt und es weder eine saisonal vektorfreie Zeit noch vektorengeschützte Betriebe gibt. Auch ein Impfstoff gegen BTV 3 steht zzt. nicht zur Verfügung.

    Die Bedingungen, unter denen BTV empfängliche Tiere ggf. verbracht werden können, finden Sie im Einzelnen hier: