©panthermedia
Sie sind hier: Startseite LANUV » Verbraucherschutz » Tiergesundheit » Tierseuchenbekämpfung » Tierseuchen » Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit

Aktuelles (Stand 22.07.2024)

Die für Gnitzen optimalen Witterungsbedingungen führen seit ca. zwei Wochen zu einer explosionsartigen Ausbreitung von BTV3 in Schaf- und Rinderbeständen mit anhaltend steigenden Fallzahlen in ganz NRW. Ähnlich wie im Herbst 2023 aus den Niederlanden berichtet, zeigen auch hier die Tiere – insbesondere Schafe – z. T. erhebliche klinische Symptome wie Lahmheit, Fieber, gestörtes Allgemeinbefinden mit verminderter Futter- und Wasseraufnahme, Nasenausfluss, vermehrter Speichelfluss und Ödem- und Krustenbildung, insbesondere im Kopfbereich. Schließlich kann die Infektion sogar zum Tod der Tiere führen.
Tierhalter und Tierärzte sind aufgefordert, Bestände, in denen BTV- Verdachtsfälle auftreten, bei den zuständigen Veterinärämtern anzuzeigen und Blutproben auf BTV untersuchen zu lassen, um abzuklären, ob die beobachteten Symptome tatsächlich auf BTV3 zurückzuführen sind oder ggf. doch eine andere Erkrankung vorliegt.

Die StIKo Vet hat auf Basis der per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV3-Impfstoffe eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV3 veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern zu deren Schutz dringend empfohlen. Die Stellungnahme finden Sie hier:

Am 05.07.2024 wurde auch in Hessen bei einem Rind im Vogelsbergkreis erstmals eine BTV3 Infektion nachgewiesen. Somit hat seitdem auch Hessen seinen BTV-Freiheitsstatus verloren.

 

Aktuelles (Stand 18.06.2024)

Gemäß Beihilfebeschluss der Tierseuchenkasse NRW zahlt diese für BTV3- Impfungen, die ab dem 14.06.2024 erfolgen, auf Antrag des Tierhalters eine Impfstoffkostenbeihilfe von 2 Euro je Impfdosis/Rind und 1 Euro je Impfdosis/Schaf. Einzelheiten bzgl. der Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW:

Aktuelles (Stand 07.06.2024)

Verschiedene Impfstoffhersteller-Firmen arbeiten seit geraumer Zeit an der Entwicklung und Produktion von Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 3.

Mit der Verkündung der zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt am 06.06.2024 wurde für nachfolgende BTV3- Impfstoffe die Anwendung ab dem 07.06.2024 in Deutschland ermöglicht:     

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Dabei ist zu beachten, dass die genannten Impfstoffe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugelassen sind, sondern durch die Verordnung die Anwendung dieser Impfstoffe gestattet wird.
Aufgrund der zzt. noch fehlenden Zulassung sind mit der Anwendung der Impfstoffe leider auch keine Handelserleichterungen verbunden.
Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

Erfolgte Impfungen sind durch die jeweilige Tierarztpraxis in HI-Tier zu erfassen.
 

Aktuelles (Stand 10.05.2024)

Am 08.05.2024 wurde nun auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei einer Kuh die Blauzungenkrankheit, verursacht vom Serotyp 3, festgestellt. Somit sind auch in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben und das Bundesland gilt nicht länger als BTV-frei.

  • BTV 3 – Nachweise in den Niederlanden

    In den Niederlanden wurde am 05.09.2023 bei Schafen in insgesamt 4 Betrieben in den Provinzen Utrecht und Nordholland Blauzungenvirus nachgewiesen. Bei dem Virusstamm handelt es sich um den Serotyp 3, der bisher nur in Italien/Sizilien, Nordafrika, Israel und den USA vorgekommen ist.

    Einen zugelassenen Impfstoff gegen BTV 3 gibt es zzt. nicht.

    Aufgefallen waren die betroffenen Bestände in den Niederlanden durch typische klinische Symptome der infizierten Schafe wie Fieber, Apathie, Bläschenbildungen im Maul- und Klauenbereich, vermehrten Speichelfluss, geschwollene Zunge, etc.
    Zwischenzeitlich hat sich das Virus explosionsartig in alle Richtungen innerhalb der Niederlande weiter ausgebreitet. Dabei sind in erster Linie Schafhaltungen betroffen, aber auch Rinderbetriebe wurden positiv auf das Virus getestet. Den bisherigen Berichten nach können auch Rinder erkranken, zeigen aber offenbar i. d. R. nur milde klinische Symptome wie leichtes Fieber und zeitweise Milchrückgang.

    Somit hat die Niederlande seit dem 05.09.2023 den bis dahin bestehenden BTV-Freiheitsstatus verloren. Ein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt es nicht.
    Dementsprechend können Tiere empfänglicher Arten (Rinder, Schafe, Ziegen etc.) innerhalb der Niederlande ohne Beschränkungen gehandelt werden, währen das innergemeinschaftliche Verbringen in andere BTV freie Mitgliedstaaten nur möglich ist, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 einhalten.

    Informationen zur aktuellen Lage in den Niederlanden finden Sie auf der Seite der NVWA(Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern):

  • BTV 3 – Bisheriges Seuchengeschehen

    Aktuelles (Stand 23.04.2024)
    Nach neuesten Informationen ist derzeit leider auch kein autogener BTV3 – Impfstoff erhältlich.

    Aktuelles (Stand 25.03.2024)
    Leider ist immer noch nicht klar, ob bzw. wann ein zugelassener Imfpstoff gegen BTV 3 zur Verfügung stehen wird.
    Jedoch ist ab jetzt eine Impfung von Schafen, Rindern und Ziegen mit einem sog. autogenen Impfstoff (frühere Bezeichnung „bestandsspezifischer Impfstoff“) in NRW und Niedersachsen möglich. Der Impfstoff kann und darf nur durch die jeweils betreuende Tierarztpraxis verschrieben, bestellt und angewendet werden. Diese Impfung ist freiwillig und dient dem Schutz der Tiere. Sie wird insbesondere für Schafe empfohlen, da bei BTV-3 infizierten Schafen in den Niederlanden zahlreiche schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle beobachtet wurden. Durchgeführte Impfungen sind von den Tierarztpraxen in HI-Tier zu dokumentieren. Nach Auffassung der EU-Kommission eröffnet der Einsatz von autogenen Impfstoffen aber leider keine Möglichkeit, BTV-3 empfängliche Tiere ohne vorherige PCR-Untersuchung und Behandlung mit Repellentien in freie Zonen zu verbringen. Entsprechende Handelserleichterungen sind demnach durch diese Impfung nicht zu erwarten.

    Aktuelles (Stand 08.12.2023)
    In NRW wurde das Virus am 06.12.2023 amtlich in einer weiteren Rinderhaltung im Kreis Kleve nachgewiesen. Somit gibt es bisher in NRW Nachweise von BTV-3 in insgesamt 7 Haltungen (2 Schaf- und 5 Rinderhaltungen). Auch in Niedersachsen breitet sich das Blauzungenvirus weiter aus. Hier sind bereits 14 Haltungen betroffen (3 Schaf- und 11 Rinderhaltungen).

    Aktuelles (Stand 15.11.2023)
    Die Regelungen für das Verbringen von Tieren in BTV-freie und nicht-freie Zonen in Deutschland wurden jetzt auf der Seite der EU KOM aktualisiert: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Demnach sind nun auch Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen zu anderen Zwecken als zur Schlachtung in BTV-freie Bundesländer unter Auflagen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen an europäisches Recht angepasst werden mussten und daher inhaltlich von dem abweichen, was ursprünglich bei den Beratungen zwischen den Ländern und dem BMEL vereinbart und mitgeteilt wurde.
    Die Regelungen für Deutschland finden Sie auch hier: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-11/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf.  Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, werden wir diese ebenfalls veröffentlichen.

    Aktuelles (Stand 14.11.2023)
    Das Blauzungenvirus breitet sich weiter in NRW und Niedersachsen aus.
    Bisher sind im Kreis Kleve 2 Schaf- und 2 Rinderhaltungen betroffen. Außerdem wurde das Virus in einem rinderhaltenden Betrieb im Kreis Gütersloh nachgewiesen.
    Informationen zu den in Deutschland gemeldeten Blauzungennachweise finden Sie auf der Internetseite des TierSeuchenInformationsSystems TSIS:

    Aktuelles (Stand 31.10.2023)
    Am 25.10.2023 wurde in einem weiteren Schafbestand im Kreis Kleve der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Auch in Niedersachsen wurde zwischenzeitlich in zwei Schafhaltungen im Landkreis Ammerland und der Grafschaft Bentheim sowie einem Rinderbestand im Landkreis Emsland BTV-3 nachgewiesen. Damit hat nach Nordrhein-Westfalen auch Niedersachsen (sowie die Freie Hansestadt Bremen) den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Alle anderen Bundesländer sind weiterhin seuchenfrei.

    Weitere Informationen zur BTV-Situation in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Innerhalb der nun nicht mehr BTV-freien Bundesländer gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten. Die Verbringungsregelungen aus NRW in freie Zonen in anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten sowie in ebenfalls von BTV-3 betroffene Mitgliedstaaten (derzeit Niederlande und Belgien) finden sich auf dieser Seite unter dem Reiter „Verbringungsregelungen“.

    Aktuelles  (Stand 16.10.2023)
    Nachdem am 12.10.2023 der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, konnte der BTV-Freiheitsstatus für NRW nicht mehr aufrechterhalten werden. Ein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt es nicht.
    Alle anderen Bundesländer gelten zzt. noch als BTV frei.
    Innerhalb NRW's gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten. Die Bedingungen, unter denen Tiere aus NRW in Bestände in andere Bundesländer und/oder andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden können, werden zzt. noch geklärt. Schlachttiere können weiterhin sowohl innergemeinschaftlich als auch innerdeutsch unter Beachtung von Auflagen zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden.

    Aktuelles  (Stand 11.10.2023)
    BTV 3 – Nachweise

    Nachdem in den Niederlanden am 05.09.2023 die ersten Fälle von Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyp 3 in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, haben sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Mittlerweile wurden von den niederländischen Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen gemeldet.

    Am 9.10.2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt. Damit hat auch Belgien den erst kürzlich wiedererlangten BTV-Freiheitsstatus erneut verloren.

    Auch in NRW wurde zwischenzeitlich am 10.10.2023 im Kreis Kleve ein Verdachtsfall bei einem Schaf gemeldet. Das Tier zeigte klinische Symptome, die zunächst Lippengrind vermuten ließen. Die Laboruntersuchung der Blutprobe lässt allerdings befürchten, dass das Tier mit BTV infiziert ist. Eine Bestätigung der Virusinfektion durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht zzt. noch aus.

    Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen unmittelbar eingeleitet werden können.

  • Allgemeines

    Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
    Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.

    Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

    Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen.

    Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.

    Nachdem Deutschland in den Jahren 2006 - 2009 von der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 stark betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche.

    Von 2019 bis 2021 traten erneut Blauzungenfälle mit dem Serotyp 8 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Der letzte Ausbruch wurde am 03.02.2021 in Rheinland-Pfalz festgestellt.

    Seit dem 01.06.2023 wurde Deutschland schließlich von der EU Kommission in Gänze wieder als amtlich BTV seuchenfrei anerkannt.

  • Symptome und Impfung

    Die beobachteten Symptome hängen von verschiedenen Faktoren, wie Serotyp des BT-Virus, Kondition des infizierten Tieres und der jeweiligen Tierart ab.

    Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen i. d. R. vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es auf Grund von Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen zu Lahmheiten kommen. Auch Aborte werden beobachtet.

    Bei Rindern sind häufig keine Symptome oder nur mildere Verlaufsformen zu sehen.
    Auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen.

    Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft und z. T. muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.

    Die Impfung stellt ein wirksames Mittel dar, um Bestände zu schützen. Allerdings ist zu beachten, dass es zwischen den unterschiedlichen BTV- Serotypen keine Kreuzimmunität gibt.

    Bisher gibt es leider noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV 3. Ob bzw. wann dieser zur Verfügung stehen wird, ist noch unklar.

    Verschiedene Impfstoffhersteller-Firmen arbeiten seit geraumer Zeit an der Entwicklung und Produktion von Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 3. Allerdings ist das Zulassungsverfahren für Impfstoffe nach Tierarzneimittelverordnung aufwendig und nimmt viel Zeit in Anspruch, sodass in naher Zukunft wahrscheinlich nicht mit der Zulassung eines BTV3-Impfstoffs zu rechnen ist. Jedoch eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon haben die Niederlande und Belgien bereits Gebrauch gemacht, so dass in diesen Ländern schon die neuen - gegen BTV3 wirksamen - Impfstoffe zum Einsatz kommen.

    Mit der Verkündung der zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt am 06.06.2024 wurde nun auch für nachfolgende BTV3- Impfstoffe die Anwendung ab dem 07.06.2024 in Deutschland ermöglicht:

    • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
    • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
    • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

    Dabei ist zu beachten, dass die genannten Impfstoffe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugelassen sind, sondern durch die Verordnung die Anwendung der Impfstoffe gestattet wird.
    Daher sind aufgrund der zzt. noch fehlenden Zulassung mit der Anwendung der Impfstoffe leider auch keine Handelserleichterungen verbunden.
    Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

    Erfolgte Impfungen sind durch die jeweilige Tierarztpraxis in HI-Tier zu erfassen.

    Gemäß des Beihilfebeschlusses der Tierseuchenkasse NRW zahlt diese unter bestimmten Voraussetzungen für BTV3- Impfungen, die ab dem 14.06.2024 erfolgen, auf Antrag des Tierhalters eine Impfstoffkostenbeihilfe von 2 Euro je Impfdosis pro Rind und 1 Euro je Impfdosis pro Schaf. Einzelheiten bzgl. der Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW unter

    Beihilferichtlinien für Rinder II.9

    Beihilferichtlinien für Schafe IV.8

    Vordrucke für Tierhalter

    Die StIKo Vet hat auf Basis der per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern zu deren Schutz dringend empfohlen. Die Stellungnahme finden Sie hier:

    Außerdem hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch häufig gestellte Anfragen beantwortet. Diese Ausführungen finden sie hier.

  • Links zu Internetseiten mit weitergehenden Informationen zur Blauzungenkrankheit

  • Verbringungsregelungen

    Stand: 07.06.2024

    Die BTV- Verbringungsregelungen für empfängliche Tierarten finden sich grundsätzlich in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der Delegierte VO (EU) 2020/689.

    Für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren sind die Bestimmungen der Delegierten VO (EU) 2020/688 einschlägig und zu beachten. Welcher Artikel im Einzelnen maßgeblich ist, hängt von der Tierart, der weiteren Verwendung der Tiere (Zucht/Mast oder Schlachtung) und dem Status des Herkunfts- und des Bestimmungsmitgliedstaates ab.

    Bezüglich der in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der Delegierten VO (EU) 2020/689 beschriebenen Optionen ist zu beachten, dass Tiere, die eine der Bedingungen, die in den Absätzen 1 bis 3 bzw. 4 für Schlachttiere beschrieben werden, erfüllen, problemlos innerstaatlich oder innergemeinschaftlich verbracht werden können, während es sich bei den Regelungen der Absätze 5 bis 7 um Ausnahmetatbestände handelt, die von den EU-Mitgliedstaaten explizit erlaubt werden müssen.
    Wenn die EU-Mitgliedstaaten von den regulären Verbringungsregelungen der Absätze 1 bis 3 Ausnahmen zulassen, sind diese Ausnahmen der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten bekannt zu machen. Die Ausnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten finden sich auf der Internetseite der EU  https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en unter der Rubrik Movements within the EU.

    Bei der Prüfung, welche Verbringungsregelungen grundsätzlich in Betracht kommen, ist, wie oben aufgeführt, u. a. entscheidend, welchen BTV-Status der Herkunftsmitgliedstaat, der Bestimmungsmitgliedstaat und ggf. auch die Durchfuhrmitgliedstaaten haben.
    Die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten, die über einen sog. BTV-Freiheitsstatus oder ein genehmigtes Tilgungsprogramm verfügen, sind in Teil I oder Teil II des Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 gelistet.

    Die in Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 Absatz 1 bis 3 der Delegierten VO (EU) 2020/689 dargestellten Bedingungen, unter denen Zucht- und Masttiere verbracht werden können, kommen für Tiere aus NRW zzt. nicht in Betracht, da es kein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt und es weder eine saisonal vektorfreie Zeit noch vektorengeschützte Betriebe gibt. Auch ein Impfstoff gegen BTV 3 steht zzt. nicht zur Verfügung.

    Die Bedingungen, unter denen BTV empfängliche Tiere ggf. verbracht werden können, finden Sie im Einzelnen hier: