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Blauzungenkrankheit

Aktuelles  (Stand 23.01.2023)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/150 vom 20.01.2023, die am 23.01.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, gelten ab dem 26.01.2023             nun auch das Saarland und der größte Teil von Rheinland-Pfalz als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BTV.

Nicht BTV frei gelten in RLP bis auf Weiteres nachfolgende Kreisgebiete und kreisfreie Städte:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Landkreis Vulkaneifel
- Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Landkreis Trier-Saarburg
- Kreisfreie Stadt Trier

Somit gilt ab dem 26.01.2023 Gesamt-Deutschland, bis auf die o. g. Gebiete in RLP, als BTV-frei.

Tiere, die aus BTV freien Bundesländern/Gebieten stammen und in andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, unterliegen hinsichtlich BTV keinen Beschränkungen.

Sollen hingegen empfängliche Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Kameliden aus nicht freien Gebieten (o. g. Kreise und Stadt Trier in Rheinland-Pfalz) oder Mitgliedstaaten (z. B. Belgien) in freie Bundesländer/andere Mitgliedstaaten verbracht werden, so haben diese Tiere die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 bzw. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 definierten Bedingungen zu erfüllen.

Wichtige Informationen zur BTV-Gesetzgebung, zur Verbreitung der BTV-Serotypen und zu den in der EU bestehenden Restriktionszonen sind auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission zusammengestellt.

Neben einer aktuellen Karte ist dort auch eine tabellarische Übersicht der Restriktionszonen in der EU zu finden, ebenso die Ausnahmen von den BT-Verbringungsregelungen der Mitgliedstaaten der EU.

    Aktuelles  (Stand 18.07.2022)

    Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14.07.2022, die am 15.07.2022 im Amtsblatt er EU veröffentlicht worden ist, gilt Gesamt-NRW seit dem 18.07.2022 als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV.

     

      • Allgemeines

        Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und eventuell auch andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.

        Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.

        Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 Ausbrüche in verschiedenen Ländern. Genaue Angaben zur Verbreitung bietet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hier:

      • Verbringungsregelungen für Tiere aus nicht freien Gebieten in freie Zonen

        Blauzungenkrankheit – Verbringung von empfänglichen Tieren gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der DelVO (EU) 2020/689

        zu verbringende Tiere

        Verbringung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

        Tiere aus BTV-freien Gebieten1

        Die Tiere wurden während der letzten 60 Tage vor dem Datum der Verbringung nicht mit einem Lebendimpfstoff gegen eine Infektion mit BTV geimpft.

        Tiere aus einem weder BTV-freien noch von einem Tilgungs-programm abgedeckten Gebiet2

        Die Tiere wurden mindestens die letzten 60 Tage vor der Verbringung entweder in einem Gebiet von mindestens 150 km Radius um den Betrieb, wo sie gehalten werden, oder in einem Mitgliedstaat, in dem mindestens während der letzten 60 Tage vor der Verbringung eine Überwachung in Übereinstimmung mit den in Kapitel 1 Abschnitte 1 und 2 festgelegten Anforderungen durchgeführt wurde, gehalten und

        • wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft3; oder

          sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft3 und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommenen Proben durchgeführt wurde.
        • wurden geimpft und der serologische Test4 wurde mit Positivbefund an mindestens 60 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt; oder

          wurden geimpft und der serologische Test4 wurde mit Positivbefund an mindestens 30 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt, und die Tiere wurden mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an frühestens 14 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt wurde.
         

        Tiere aus einem nicht BTV-freien Gebiet2 zur sofortigen Schlachtung

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         
        • Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet;
        • die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungs-schlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet;
        • der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlacht-hofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.
         

        Tiere aus einem weder BTV-freien noch von einem Tilgungsprogramm abgedeckten Gebiet2, die spezifische Gesundheitsanforderungen erfüllen

        Sowohl für Deutschland als auch für einige andere Mitgliedsstaaten wurden erleichterte Bedingungen für bis zu 90 Tage alte Kälber sowie Schaf- und Ziegenlämmer festgelegt.

        Siehe hierzu beide Kästchen rechts auf der LANUV-Internetseite Blauzungenkrankheit:

        • „Ausnahme-Regeln einzelner Mitgliedsstaaten zum innergemeinschaftlichen Verbringen“
        • „Sonderregelungen in Deutschland für Tiere jünger als 90 Tage“
         

        Hinweis: Im Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der DelVO (EU) 2020/689 sind über die oben aufgeführten Tatbestände hinaus weitere Verbringungsoptionen benannt. Diese kommen jedoch derzeit für aus Deutschland stammende Tiere nicht in Betracht. So ist weder Deutschland insgesamt noch eine Zone in Deutschland als „saisonal vektorfrei von BTV“ anerkannt. Auch gibt es in Deutschland keine Betriebe mit dem Status „vektorgeschützer Betrieb“.

        Deutschland: alle Bundesländer mit Ausnahme von RP und SL
        2 Deutschland: RP und SL
        3 Impfung/Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe c gegen alle während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen 1-24.
        4 Impfung und Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe d gegen alle während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen 1-24 immunisiert.

      • Symptome

        Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es zu Lahmheiten oder Aborten kommen.

        Bei Rindern auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen. Die Krankheit ist nicht tödlich, nach Genesung sind die Tiere weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf schmerzhaft, und mit wirtschaftlichen Einbußen muss gerechnet werden.

        Auch wenn in Deutschland der letzte Nachweis einer Infektion im Februar 2021 erfolgte, muss ständig – insbesondere in den Sommermonaten, in denen Gnitzen sehr aktiv sind - mit einem Neueintrag von Virus in unsere Bestände gerechnet werden.

        Die Impfung stellt ein wirksames Mittel dar, um Bestände zu schützen.

        In Deutschland sind verschiedene inaktivierte Impfstoffe gegen unterschiedliche BTV-Serotypen zugelassen. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den unterschiedlichen BTV- Serotypen keine Kreuzimmunität gibt. Bezüglich möglicher Beihilfen zu BT-Impfungen richten Sie Ihre Fragen bitte direkt an die Tierseuchenkasse NRW.