Tierseuchenrechtliche Einfuhr für NRW
Das LANUV ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr nicht infektiöser tierischer Nebenprodukte, die aus Drittländern (nicht EU-Länder) über die Grenzkontrollstelle des Flughafens Köln/Bonn in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden.
Infektiöses Material
Sofern Sie infektiöses Material einführen möchten, wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Weitere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Heimtiere
Für das Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Spezielle Informationen zu den Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern finden Sie unter dem Link:
Die Regelungen für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU können Sie folgendem Link zu entnehmen:
Materialien tierischen Ursprungs
Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr von Materialien tierischen Ursprungs werden auf Grundlage der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erteilt. Unter den Genehmigungsvorbehalt fallen Proben von Lebensmitteln, die zu Analysezwecken, als Muster für Maschinentestzwecke oder für eine Ausstellung eingeführt werden sollen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Proben von sonstigem tierischen Material, wie etwa Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke.
Eine Genehmigung ist für folgendes Material nicht erforderlich:
- DNA, RNA aus tierischem Gewebe oder Zellen
- Zellkulturen tierischer Zellen, die mehr als eine Generation (mehr als eine Passage) von dem Ursprungsgewebe entfernt sind
Werden die Zellkulturen in Medien versendet, die fötales Kälberserum enthalten, besteht ein Genehmigungsvorbehalt aufgrund des fötalen Kälberserums. - Proteine, Antikörper (monoklonal und polyklonal) und Peptide in hochaufgereinigter Form
Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bescheinigt, dass das Material von Plasma oder Serum getrennt wurde und in einer Weise aufgereinigt wurde, die Tierseuchen- und Krankheitserreger entweder abtötet oder effektiv abtrennt. - In-Vitro-Diagnostika, Laborreagenzien, die ursprünglich endkonfektioniert waren, aber nicht mehr in ihrer Originalverpackung sind und/oder teilweise portioniert wurden
Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bestätigt, dass es sich ursprünglich um ein endkonfektioniertes In-Vitro-Diagnostikum oder Laborreagenz gehandelt hat. Das Produkt muss namentlich benannt werden und eine Produktinformation vorgelegt werden.
Alle vier Materialien müssen von einer Bescheinigung begleitet sein, die folgende Angaben enthält:
- Beschreibung des Materials und der Herkunftstierart
- Menge des Materials
- Herkunfts- und Versandort des Materials
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Empfängers
Fixiertes Material
Für Material, das mit folgenden Methoden fixiert worden ist, ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich:
1. 96 %iger Alkohol / Ethanol,
2. 10 %iges Formaldehyd,
3. 4 %iges Paraformaldehyd,
4. 1 % iges Glutaraldehyd,
5. Einer Kombination aus 2 % igem Paraformaldehyd und 0,1 % Glutaraldeyhd oder
6. „AVL-Puffer“ der Firma Quiagen
Weiterhin ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich für Gewebe, die in Paraffin eingebettet sind oder für hitzefixierte und gefärbte Präparate für mikroskopische Untersuchungen.
Grenzkontrollstelle
Die Grenzkontrollstelle für genehmigungspflichtige Waren im Zuständigkeitsbereich des LANUV befindet sich am Flughafen Köln/Bonn.
Tel.: 02203/ 403477
Fax: 02203/403485
gks.vetleb(at)stadt-koeln.de
Gebühren
Die Einfuhrgenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid und einen gesonderten Gebührenbescheid (Rechnung).
Antrag
Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung oder Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vollständig aus und senden ihn unterschrieben per Email an einfuhr-nrw(at)lanuv.nrw.de.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Kästchen „Antrag“ auf dieser Seite.