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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) – eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen.

Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite

02.07.2022

ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Niedersachsen

Die Afrikanische Schweinepest "ASP" hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit dem 2. Juli 2022 die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wurde tierschutzgerecht getötet.

Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Überwachungszone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).

Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/

 

27.05.2022

ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Baden-Württemberg

Der Ausbruch ist in einer Freilandhaltung mit knapp 40 Mastschweinen im Landkreis Emmendingen am 25.05.2022 amtlich bestätigt worden. Der Betrieb ist gesperrt, alle notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet. Bislang sind keine Wildschweinfälle bekannt, der Eintrag erfolgte vermutlich durch Menschen. Die Überwachungszone liegt zusätzlich zum Kreis Emmendingen auch in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis.

 

08.12.2021

Wildschweine in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit ASP infiziert, erster Fall unter Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Die ASP breitet sich in den östlichen Bundesländern Brandenburg und Sachsen weiter aus. Am 16.11.2021 wurde in einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ASP amtlich bestätigt, einzelne Wildschweinfälle traten im Landkreis Ludwigslust-Parchim seit dem 24.11.2021 auf. Somit ist die Tierseuche im südwestlichen Mecklenburg-Vorpommern angekommen.

 

19.07.2021

ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg

Erstmals ist die ASP in drei Hausschweinbeständen nachgewiesen worden. Betroffen sind ein Ökobetrieb mit rund 300 Zucht- und Mastschweinen im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinsthaltungen mit zwei bzw. vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland. Alle Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.  

 

13.07.2021

Wildschweinfunde

Im Falle eines Wildschweinfunds in Nordrhein-Westfalen beachten Sie bitte dringend dieses Merkblatt:

Hinweise zum Herunterladen der Handy-App "Tierfund-Kataster" des Deutschen Jagdverbandes e.V. finden Sie hier:

Sollten Sie in einem anderen Bundesland ein totes Wildschwein finden, melden Sie sich bitte bei den dort zuständigen Landesbehörden.

Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Nur Wildschweine und Hausschweine können daran erkranken. Bitte helfen Sie mit, unsere Schweine und unsere Landwirtschaft zu schützen und beachten Sie die weiteren Merkblätter auf dieser Seite. 

 

10.03.2021

Gefahr der Einschleppung von ASP ist weiterhin hoch

Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren.

    Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen in Brandenburg und in Sachsen

    Der erste infizierte Wildschweinkadaver wurde am 10.09.2020 nahe der polnischen Grenze in Brandenburg gefunden. Der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Sachsen erfolgte am 31.10.2020. In 2020 gab es insgesamt 403 nachgewiesene Fälle unter Wildschweinen, in 2021 waren es bis Ende September rund 1800.
    Aktuelle Zahlen erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS): https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx

     

    Das Land NRW bittet dringend, von Jagdreisen in betroffene Gebiete abzusehen:

    Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb

    Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen.
    Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei.