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Mit Nitrat belastete Gebiete

Aktuelles:

Zum 01.01.2024 tritt eine neue Landesdüngeverordnung in Kraft. Diese Novellierung bezieht sich gegenüber der LDüngeV vom 01.12.2022 diesmal nur auf sehr geringfügige Anpassungen der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a Düngeverordnung aufgrund von Feldblöcken (Stand 09/2023), die sich innerhalb / außerhalb der Gebietskulisse an den jeweiligen Gebietsrändern befinden und deren Geometrie sich verändert hat. Insgesamt ist von dieser Änderung nur eine sehr kleine Fläche von weniger als 1.000 ha landesweit betroffen.

Die neue bundesweite Vorschrift AVV GeA 2022 wurde mit der LDüngeV 12/2022 erstmals umgesetzt. Die jeweils geltenden Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (aktuelle Version: 01/2024) werden unter https://www.elwasweb.nrw.de veröffentlicht.

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