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Hochwasserrisikomanagement

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Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu.

Bis zum Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.

Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen.

Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen:

  • Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete).
  • Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für diese Gebiete
  • Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwassermanagementkarten für diese Gebiete.

Dieser Zyklus wiederholt sich in einem 6-jährlichen Turnus, die Arbeitsschritte werden also in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Für den 2. Zyklus stehen folgende Fristen bereits fest:

  • bis Dezember 2018: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
  • bis Dezember 2019: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gewässer
  • bis Dezember 2021: Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer

 

Hochwassergefahrenkarten

Hochwassergefahrenkarten stellen die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein 20-jährliches Hochwasserereignis dar. Für alle drei Szenarien wird die Wassertiefe ausgewiesen. Je nach gewähltem Berechnungsverfahren und dessen Aussagekraft können auch optional die Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden.

Quelle: www.uvo.nrw.de

Die Hochwassergefahrenkarten für NRW stehen im Internet unter NRW Umweltdaten vor Ort zur Ansicht oder als pdf-Dokument unter FLUSSGEBIETE NRW zur Ansicht und zum Download bereit.

Hochwasserrisikokarten

Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sind über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner und Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten dargestellt werden.



Quelle: www.uvo.nrw.de

Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gebiete.

 

Hochwasserrisikomanagementpläne

Hochwasserrisikomanagementpläne sollen alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt der Pläne auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge, einschließlich Hochwasservorhersage und Frühwarnung, und, sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegen soll.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden und Anderen in die Wege geleitet.

  • In einer ersten Stufe wurden alle NRW-Gewässer hinsichtlich der möglichen Auswirkungen eines Hochwassers bewertet. Hierbei als relevant eingestufte Gewässer wurden in die sogenannte Gewässerliste aufgenommen und vom MKULNV im Ministerialblatt (MBl.NRW.) Nr. 21 vom 14.06.2010 veröffentlicht.

  • Seit März 2010 erfolgt nun eine weitere  Bewertung mit dem Ziel, die Gebiete/Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko für Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter abzugrenzen.
    Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise beauftragte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW eine Bürogemeinschaft mit der Durchführung dieser Arbeiten.
    Gleichzeitig werden die weiteren Umsetzungsschritte bis 2015 geplant. Ein wichtiger Baustein wird dabei die regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger sowie die Beteiligung interessierter Stellen sein. Auch die Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist zu berücksichtigen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) hat verschiedene Arbeitshilfen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Planung erstellt. Diese Arbeitshilfen sind eine der Grundlagen bei der Erarbeitung von Hochwasserrisikokarten und -gefahrenkarten sowie der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen.

Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagment-Richtlinie erhalten Sie über die Internet-Seite FLUSSGEBIETE NRW.

Weitere Informationen über den Projektfortschritt werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht.

Bisherige Hochwasseraktionspläne und Gefahrenkarten

Bereits in der Vergangenheit wurden für einzelne Gewässer in NRW auch Hochwasseraktionspläne auf der Grundlage von Hochwassergefahrenkarten aufgestellt. Hochwasseraktionspläne dienen der Koordination und Abstimmung aller Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie haben das Ziel, bestehende Hochwasserrisiken zu verdeutlichen und die Hochwasservorsorge wie auch das Risikomanagement zu verbessern. Die Hochwasserrisikomanagement-Planung nach EG-Recht hat als neues und in ihrer Rechtsposition stärkeres Instrument die Hochwasseraktionspläne in dieser Funktion abgelöst.

Bislang wurden durch die Bezirksregierungen Hochwasseraktionspläne zu folgenden Gewässern erarbeitet: Angerbach, Diemel, Emmer, Ems, Emscher, Issel, Lenne, Lippe, Nethe, Nette, Niers, Ruhr, Schwalm, Schwarzbach, Sieg, Twiste, Werre, Werse und Weser.

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den Internetseiten der Bezirksregierungen