Überwachung der Oberflächengewässer nach Wasserrahmenrichtlinie
Die Ergebnisse der Überwachung geben Auskunft über den derzeitigen Zustand und die Entwicklung der Gewässerqualität. Für die Umsetzung der EG-WRRL ermöglichen sie die Beurteilung, inwieweit die Umweltqualitätsnormen eingehalten und die Ziele erreicht wurden. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute ökologische und chemische Zustand.
Die Überwachung der Oberflächenwasserkörper im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in drei Überwachungsarten:
- Überblicksüberwachung: Besonders umfangreiche und zeitdichte Überwachung zur Erfassung der Grundsituation größerer Einzugsgebiete und zur Trendbeobachtung
- Operative Überwachung: Überwachung auf regionaler Ebene zur flächendeckenden Beurteilung des Zustands der Oberflächenwasserkörper
- Investigative oder Überwachung zu Ermittlungszwecken : Anlassbezogene Überwachung auf lokaler Ebene mit angepassten Untersuchungsprogrammen
und differenziert nach den drei Schutzgütern:
- Aquatische Biozönose
- Menschliche Gesundheit (UQN-RL 2008/105(EWG) und
- Trinkwassergewinnung
Der ökologische und der chemische Zustand der Oberflächengewässer werden an operativen Messstellen grundsätzlich im dreijährigen Turnus ermittelt.
Die Durchführung der Überblicksüberwachung und der operativen Überwachung obliegt dem LANUV, . Lokal und zeitlich begrenzte Untersuchungen, z.B. zur Ursachenforschung bei Zielverfehlung, zur Erfolgskontrolle, bei Schadensfällen werden vom LANUV bei überregionaler oder landesweiter Bedeutung durchgeführt. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen.
Die Messkonzepte und die Verfahren zur Probenahme, Untersuchung und Bewertung dazu sind im Leitfaden für das Monitoring der Oberflächengewässer ab dem 4. Monitoringzyklus (2015-2018) niedergelegt.
Eine Übersicht über die Bewertungsergebnisse für den 4. Zyklus liegt im Kapitel 4 des dritten Bewirtschaftungsplans vor; Karten im Anhang dazu. Die jeweils aktuellen Messprogramme sind im Internet unter www.elwasweb.nrw.de veröffentlicht.