Bewertung von Schadstoffen

Schadstoffe können naturbedingt in unterschiedlichen Konzentrationen in Böden vorkommen und andererseits durch langjährige industrielle Tätigkeit des Menschen großflächig allgegenwärtig sein. Daher muss im Hinblick auf eine sachgerechte Bewertung eines vorliegenden Bodenuntersuchungsergebnisses zunächst festgestellt werden, ob überhaupt gegenüber dem "Normalzustand" erhöhte Werte vorliegen und wie diese ggf. abzugrenzen sind.

Das kann mit Hilfe von Kontrolluntersuchungen in der unmittelbaren Umgebung oder einem Vergleich mit Hintergrundwerten, die das LANUV für Nordrhein-Westfalen ermittelt hat, geschehen. Diese Hintergrundwerte geben quasi "Normalkonzentrationen" in Böden der verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens bei weiterer Unterscheidung nach Bodennutzung und Ausgangsgestein wieder.

Die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bundeseinheitlich festgelegten Vorsorgewerte zeigen an, ab welchen Bodenkonzentrationen die Besorgnis besteht, dass bei fortgesetzten Stoffeinträgen zukünftig Bodenkonzentrationen erreicht werden könnten, die nicht mehr unbedenklich sind. Deshalb sind bei der Überschreitung von Vorsorgewerten verstärkte Maßnahmen zur Verminderung von weiteren Stoffeinträgen geboten.

Inwieweit von den Schadstoffanreicherungen schädliche Wirkungen über die verschiedenen Wirkungspfade ausgehen können, wird anhand von Prüf- und Maßnahmenwerten beurteilt. Diese wurden ebenfalls in der BBodSchV bundeseinheitlich festgelegt.