Prüf- und Maßnahmenwerte

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind:

  • Prüfwerte "Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt".
  • Maßnahmenwerte "Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind".

Die für zahlreiche Schadstoffe in der Anlage 2 der BBodSchV vorliegenden Prüf- und Maßnahmenwerte sind nach den Wirkungspfaden Boden-Mensch (Direktkontakt), Boden-Pflanze und Boden-Grundwasser differenziert und berücksichtigen darüber hinaus - außer beim Grundwasserpfad - unterschiedliche Bodennutzungen.

Wesentliche Ableitungsgrundlagen der Prüf- und Maßnahmenwerte sind im Bundesanzeiger Nr. 161a vom 28. August 1999 veröffentlicht und dienen als Vorgabe für Werteableitungen bei weiteren Stoffen.

Für einige bislang nicht in der BBodSchV geregelte Schadstoffe liegen ergänzende Prüfwertvorschläge (LABO-Informationsblatt "Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten - Informationsblatt für den Vollzug") vor, die im Bedarfsfall orientierend herangezogen werden können.