Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Bodenschutz und Altlasten » Bodenschutz » Bodenschutz in der Planung

Bodenschutz in der Planung

Der vorsorgende Bodenschutz ist zentraler Bestandteil des gesetzlichen Auftrags zum Schutz der Böden. Dieser ist rechtlich im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), im Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG), im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist es ein wichtiges Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes, die Belange des Bodens stärker in den Abwägungsprozessen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

Dazu sind Kenntnisse über die Verbreitung und Eigenschaften der Böden, die Ausprägung von Bodenfunktionen sowie die Bodenempfindlichkeiten im betroffenen Planungsgebiet nötig.

  • Karte der schutzwürdigen Böden

    Auf Grundlage der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 (BK50) wurde die 3. Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden erarbeitet (GD NRW 2018). Die BK50 liegt flächendeckend digital für NRW vor. Begleitend zur Neuauflage der Karte wurde der „Bodenschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung" erstellt. Die Karte der schutzwürdigen Böden sowie der Bodenschutz-Fachbeitrag wurden per Erlass des MULNV vom 28.08.2019 in NRW eingeführt.

    Die Karte der schutzwürdigen Böden weist Flächen aus, auf denen Böden in besonderem Maß Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Bewertet werden die Bodenfunktionen nach § 2 BBodSchG. Das sind im Einzelnen die folgenden Bodenteilfunktionen:

    • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
    • Biotopentwicklungspotenzial
    • natürliche Bodenfruchtbarkeit / Regler- und Pufferfunktion
    • Reglerfunktion für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum

    Ergänzend wird zudem die nicht im BBodSchG verankerte Funktion der Böden für den Klimaschutz als Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenke ausgewertet.

    In der Karte der schutzwürdigen Böden werden Böden mit hohem und sehr hohem Erfüllungsgrad einer oder mehrerer ihrer Teilfunktionen gekennzeichnet. Böden mit sehr geringer, geringer oder mittlerer Funktionserfüllung werden in der Karte nicht hervorgehoben.

    Die Karte der schutzwürdigen Böden im Maßstab 1:50.000 wurde insbesondere für die Landes- und Regionalplanung entwickelt. Sie ist geeignet für die Abwägung bei der Ausweisung neuer Siedlungsbereiche oder von Bereichen für Industrie- und Gewerbeflächen. Aufgrund der fehlenden räumlichen Auflösung ist sie allerdings nur bedingt für großmaßstäbige Auswertungen, z. B. Bauleitplanungen, einsetzbar. Sie kann jedoch als Leitlinie für Eingriffsplanungen dienen, wo großmaßstäbige Informationen fehlen, und Ansätze für Detailuntersuchungen geben.

    Die in der Karte nach dem Kriterium Regelungs- und Pufferfunktion bzw. aufgrund hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig ausgewiesenen Böden sind auch für die Landwirtschaft und den Gewässerschutz von Bedeutung. Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte) stellen wertvolle Grundlageninformationen für den Naturschutz dar. Sie weisen häufig, insbesondere soweit auf ihnen schutzwürdige Flora und Fauna auftritt, eine parallele Bewertung als schutzwürdige Biotope auf.

    Die Karte der schutzwürdigen Böden kann mit ihren Inhalten im GEOportal.NRW oder in TIM-online 2.0 angezeigt werden. Weitere Informationen zum webbasierten Zugriff auf die Bodenkarten stellt der GD NRW bereit.

     

  • Bodenfunktionskarten

    Zur Berücksichtigung der Betroffenheit des Schutzgutes Boden in allen räumlichen Planungsprozessen sollen Bodenfunktionsbewertungen herangezogen werden. In der kommunalen Planung können hierzu von den Städten und Kreisen des Landes NRW Bodenfunktionskarten eingesetzt werden.

    Großmaßstäbige Bodenfunktionsbewertungen stellen die erforderlichen Informationen im geeigneten Maßstab bereit. Sie bilden damit eine Grundlage für die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, zum Schutz vor Bodenverlust sowie zum Erhalt von Böden mit hoher Funktionserfüllung ihrer Bodenfunktionen.

    Bodenfunktionskarten sind Auswertungskarten für die im Bundes-Bodenschutzgesetz definierten natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion des Bodens. Darüber hinaus können in den Karten weitere planungsrelevante Kriterien, wie die Bodenempfindlichkeiten gegen Verdichtung, Erosion und Veränderungen der Substratschichtung, dargestellt werden.

    Im LANUV-Arbeitsblatt „Methodendokumentation zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung in Nordrhein-Westfalen“ werden die für die Erstellung von Bodenfunktionskarten erforderlichen Datengrundlagen sowie die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und -methoden beschrieben.

    Großmaßstäbige Bodenfunktionskarten finden insbesondere Anwendung:

    • bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf kommunaler und übergeordneter Ebene (z. B. Genehmigungen nach BImSchG, landschaftsrechtliche Befreiungen),
    • bei der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung,
    • in der Umweltverträglichkeitsprüfung,
    • im Rahmen der Standortfindung für größere Planungen und Vorhaben,
    • im Rahmen von WRRL/Gewässerumbaumaßnahmen,
    • beim Trassenbau,
    • bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.

    An der Schnittstelle von Landschafts- und Bodenschutz sind Bodenfunktionskarten die Grundlage für die Eingriffsbewertung und –bilanzierung. Damit kann flächenbezogen ein Ausgleich und Ersatz im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung (§ 18 BNatSchG) sowie nach § 1a Abs. 3 BauGB bemessen werden.

    Projekte zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung wie insbesondere die Erstellung von Bodenfunktionskarten, werden nach den Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien des Landes NRW vom 01.01.2022 mit einem Fördersatz von 80 % gefördert.

    Beispiele für Bodenfonktionskarten: