Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Bodenschutz und Altlasten » Bodenschutz » Schadstoffe in Böden » Vorgaben bei Untersuchung und Bewertung

Vorgaben bei der Untersuchung und Bewertung

© ahu AG

Bei der Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen in Böden sind rechtliche Vorgaben zu beachten, die durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorgegeben sind.

Probenahme und Analytik

In der BBodSchV sind detaillierte Vorschriften für die Probenahme, die Probenaufbereitung und die Analytik von Schadstoffen in Böden enthalten, die verbindlich im Bereich der Bodenschutzvorsorge und im Rahmen der Gefahrenbeurteilung von Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen sind.

Ein beim Umweltbundesamt eingerichteter Fachbeirat Bodenuntersuchung gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Anwendung neuerer, noch nicht in der BBodSchV enthaltener Verfahren.

Bewertung von Schadstoffgehalten

Zur Bewertung ermittelter Schadstoffgehalte in Böden dienen einerseits Hintergrundwerte, die als Obergrenze ubiquitär in Böden vorkommender Schadstoffgehalte definiert sind. Andererseits enthält die BBodSchV allgemeingültige Vorsorgewerte sowie nutzungs- und wirkungspfadspezifische Prüf- und Maßnahmenwerte.

Gefährdungsabschätzung

Während die Vorsorgewerte in der Bodenschutzvorsorge z.B. bei der Auf- und Einbringung von Bodenmaterialien auf oder in Böden zur Anwendung kommen, dienen die Prüf- und Maßnahmenwerte der Entscheidung über das Vorliegen von Gefahren, die von belasteten Böden ausgehen können.

Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen und Altlastenverdachtsflächen werden gemäß BBodSchV einem Regeluntersuchungsablauf zur Gefahrenbeurteilung unterzogen.

Die vom LANUV herausgegebenen Arbeitshilfen geben dabei weitere detaillierte Hinweise zum Vorgehen im Einzelfall:

Weitere Informationen:

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Ergibt die Untersuchung und abschließende Bewertung eines Bodenbelastungsverdachts, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, ist über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu entscheiden.

Dabei stehen neben schon erprobten Maßnahmen insbesondere für großflächige schädliche Bodenveränderungen auch neue Ansätze zur Verfügung, deren Eignung u.a. in dem LUA-Fachgespräch "Maßnahmen bei großflächigen schädlichen Bodenveränderungen" im Expertenkreis diskutiert wurde.