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Wasserbürtige Krankheitserreger

Wasserbürtige Krankheitserreger können über den Wasserpfad Erkrankungen beim Menschen verursachen. Dies geschieht zum Beispiel durch orale Aufnahme von oder direkten Kontakt mit erregerhaltigem Wasser oder durch Inhalation erregerhaltiger Aerosole.

Die meisten wasserassoziierten Infektionskrankheiten werden durch Bakterien oder Viren fäkalen Ursprungs hervorgerufen. Es kann aber auch durch Mikroorganismen, die natürlich in der Umwelt vorkommen, also nicht-fäkalen Ursprungs sind, zu wasserbezogenen Erkrankungen des Menschen kommen, wie beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden.

Umweltmikrobiologie im LANUV

Als Konsequenz aus dem Legionellose-Ausbruch in Warstein 2013 wurde vom Umweltministerium NRW u. a. das Projekt „Risikoorientierte Gewässerbewirtschaftung im Hinblick auf wasserbürtige Krankheitserreger, insbesondere Legionellen“ initiiert. Im Rahmen dieses Projekts wurde eine Stelle für die Zuständigkeit „wasserbürtige Krankheitserreger“ im Bereich kommunales und industrielles Abwasser geschaffen und in 2014 ein landeseigenes Umweltmikrobiologielabor im LANUV aufgebaut. Inzwischen zählen ursprüngliche Projektinhalte, wie das Aufstellen von Messprogrammen, die Bewertung von Legionellen-Befunden, die Beratung und Unterstützung der zuständigen Überwachungsbehörden sowie die Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen auf Legionellen zu den Daueraufgaben des LANUV.

Selbstüberwachung Legionellen

Anlagen, die (Ab)-Wasser- und Luftemissionen mit erhöhten Legionellenkonzentrationen verursachen können, sind durch die Betreiber im Rahmen einer Eigenüberwachung zu überwachen (Erlass des Umweltministeriums NRW vom 06.09.2016).

Entsprechend den Empfehlungen der Expertenkommission Legionellen sollte die für die Überwachung zuständige Behörde für die in Frage kommenden direkteinleitenden Betriebe und kommunalen Kläranlagen im Rahmen der Eigenüberwachung im ersten Jahr eine quartalsweise Probenahme und Analyse von Legionellen veranlassen. Ist die Überwachung unauffällig, sollte die Behörde die Überwachung auf eine einmalige Probennahme und Analytik im Jahr in der warmen Jahreszeit reduzieren.

Erfassungstabelle und Erläuterungen

Akkreditierte Prüflaboratorien für den Nachweis von Legionellen

Akkreditierte Prüflaboratorien für den Nachweis von Legionellen in Nutzwasser (nach 42. BImSchV) bzw. in Abwasser (nach Erlass „Selbstüberwachung Legionellen“ des Umweltministeriums NRW vom 06.09.2016) können über die Datenbank akkreditierter Stellen der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) recherchiert werden. Informationen hierzu bietet das nachfolgende Dokument.

Weitere Informationen zur Akkreditierung nach 42. BImSchV finden Sie auch auf der Webseite des LANUV: