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Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in NRW

Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. Diese Richtlinie definiert Mindestanforderungen an die Kanalisation, Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, die Mischwasserbehandlung und industrielles Abwasser bestimmter Branchen der Lebensmittelindustrie. Sie stellt gleichzeitig einen Mindestumfang der Überwachung von Abwassereinleitungen sicher.

Gemäß Artikel 16 der Richtlinie ist für die Öffentlichkeit alle zwei Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung zu erstellen. Die vorliegende Veröffentlichung „Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“ (19. Auflage) stellt den gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) regelmäßig zu erstellenden Lagebericht für die Öffentlichkeit dar.

Die vorliegende Veröffentlichung informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (Datenstand 31.12.2020), dokumentiert die in Nordrhein-Westfalen erfolgte erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinie und zeigt darüber hinaus aktuelle Handlungsfelder für die Abwasserbeseitigung auf. Seit der 19. Auflage werden die vorher erschienen Kurz- und Langfassungen in einer Gesamtfassung zusammengefasst.

Die wesentlichen Daten der aktuellsten Lageberichte werden zudem über ELWAS-WEB sowohl im Daten- als auch im Kartenbereich veröffentlicht (www.elwasweb.nrw.de). Im Datenbereich ist eine Auswertung nach unterschiedlichen Gruppierungskriterien (z. B. Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde, zuständige Behörde, Betreiber, Flussgebiete und Teileinzugsgebiete) und ein Export der Daten möglich. Die Details hierzu befinden sich im Kapitel 12.7 „Bereitstellung Wasserwirtschaftlicher Daten“ des Lageberichtes Abwasser NRW.