PFAS in Böden
PFAS können durch punktuelle und diffuse Einträge in Böden gelangen.
Punktuelle PFAS-Einträge in Böden werden häufig durch den Einsatz von fluorhaltigen Löschmitteln (Feuerlöschübungsplätze, Großbrände, …) verursacht. Alt- und Betriebsstandorte bestimmter Branchen (u.a. Galvaniken, Textilverarbeitung, Papierherstellung sowie weitere) können ebenfalls mit PFAS belastet sein. Daneben kann auch bei Altablagerungen und Deponien die Notwendigkeit zur Einbeziehung von PFAS in Untersuchungen geboten sein. Ein weiteres Kontaminationsrisiko besteht durch bzw. infolge früherer Materialausbringungen (siehe PFAS-Aufbringungsflächen).
Diffuse PFAS-Einträge in Oberböden wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes des LANUV im Auftrag des MUNV zu „Hintergrundgehalten und -werten von PFAS in ländlicher Gebiete NRWs“ erstmals für Nordrhein-Westfalen belegt. Das Spektrum der in den verschiedenen Bodenproben vorgefundenen Einzelsubstanzen ist vergleichbar. Der ubiquitäre Eintrag der PFAS muss demnach hauptsächlich über atmosphärische Deposition erfolgt sein. Der Projektbericht wurde als LANUV- Fachbericht 150 veröffentlicht.
Ermittlung der aktuellen Fallzahlen zu punktullen PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser
Zur Ermittlung des aktuellen Standes von Fällen mit punktuellen PFAS-Belastungen im Boden und Grundwasser in NRW hat das LANUV mit Stand Februar 2023 die Unteren Bodenschutzbehörden aller Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dezernate 52 der Bezirksregierungen um Mitteilung der bekannten PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser gebeten (Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW). Die Anzahl dieser Fälle, ihre Ursachen und der jeweilige Bearbeitungsstand werden seit 2011 alle zwei Jahre ermittelt.
Erfassung von PFAS-bedingten schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
Um die punktuellen PFAS-Belastungen lokalisieren zu können, muss zunächst eine Nacherfassung dieser Standorte erfolgen, damit die Bodenschutzbehörden diese in ihre Kataster überführen und bearbeiten können. Daher wurde in einem länderübergreifenden Projekt (LFP-LABO B 4.14) eine „Arbeitshilfe zur flächendeckenden Erfassung, standortbezogenen historischen Erkundung und zur Orientierenden Untersuchung“ speziell zu PFAS erstellt. Diese Arbeitshilfe wurde dem Vollzug in NRW per Erlass vom 12.02.2016 zur Berücksichtigung bei entsprechenden Fragestellungen bzw. Fallgestaltungen empfohlen. In einem Folgeprojekt (LFP-LABO B 4.15) wurde sowohl die flächendeckende Anwendung dieser Erfassungskriterien als auch die standortbezogene Erkundung exemplarisch getestet. Es wurde ein mehrstufiges Vorgehen zur flächendeckenden PFAS-Erfassung erarbeitet, das den Behörden per Erlass vom 28.02.2018 bekannt gegeben und zur Anwendung empfohlen wurde.
Gefährdungsabschätzung bei PFAS-belasteten Böden
Die Bewertung belasteter Böden erfolgt einzelfallbezogen und berücksichtigt mögliche schädliche Wirkungen.
Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sind in der novellierten BBodSchV Prüfwerte in Höhe der Geringfügigkeitsschwellenwerte für sieben Stoffe der Stoffgruppe PFAS enthalten.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung mit Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt.
Für den Wirkungspfad Boden-Mensch liegen bisher keine Prüfwerte für PFAS vor. Derzeit beschäftigt sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltbundesamtes mit der Ableitung entsprechender Prüfwerte.
Auch beim Wirkungspfad Boden-Pflanze liegen bisher keine Beurteilungswerte für PFAS-Gehalte in Böden vor. Verschiedene Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass PFAS in Böden von Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen werden können. Die Aufnahme unterscheidet sich je nach Einzelsubstanz und Pflanzenart. Die Bewertung muss daher im Einzelfall vorgenommen werden. Auch für diesen Wirkungspfad hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konstituiert.
Sanierung von PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser
Diverse Sanierungsmaßnahmen des Bodens sowie des Grundwassers auf Standorten mit Schäden aufgrund des Einsatzes von Löschmitteln sowie auf Galvanikstandorten laufen in Nordrhein-Westfalen bereits. Die Beurteilung einer Sanierungsnotwendigkeit und Ausrichtung der Maßnahmen beruhen auf einer Einzelfallbetrachtung.
Das Umweltbundesamt hat 2020 eine Arbeitshilfe zum Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen erstellt, in der die für PFAS in Frage kommenden Sanierungsverfahren sowie die Vor- und Nachteile und die technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden.