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PFAS im Klärschlamm

Ausgangssituation und landesweiter Überblick

Gleichzeitig mit der systematischen landesweiten Untersuchung der Abwassereinleitungen hat das damalige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Ende 2006 auch die systematische Untersuchung der Klärschlämme kommunaler Kläranlagen angeordnet, soweit diese landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwertet werden bzw. bis dahin verwertet worden sind. Seither ist bei Überschreitung des Orientierungswertes von 100 µg/kg TS (Summe PFOA+PFOS) die landwirtschaftliche bzw. landschaftsbauliche Verwertung des Klärschlammes in NRW untersagt.

Die Düngemittelverordnung legt den maximal zulässigen PFC-Gehalt in Klärschlämmen, die als Dünger eingesetzt werden, mit 100 µg/kg Trockenmasse (Summe PFOA+PFOS) bundesweit fest. Diese Regelung ist seit dem 01.01.2015 einzuhalten.

 

Ergebnisse

Insgesamt wurden im Zeitraum 2006-2008 PFOA- und PFOS-Untersuchungen im Klärschlamm an 403 industriellen und kommunalen Kläranlagen in NRW durchgeführt. Überschreitungen des Orientierungswertes von 100 µg/kg TS (Summe PFOA+PFOS) wurden bei 37 (9 %) der Anlagen gefunden. Die Höchstgehalte reichten bis ca. 6.000 µg/kg.

Überwiegend wurde PFOS nachgewiesen. Bei 36 dieser Anlagen lag der Höchstwert PFOS über 100 µg/kg. Die Herkunft liegt in den meisten Fällen bei Galvanik-Betrieben. Bei einer weiteren Kläranlage wurde ein Höchstwert im Klärschlamm in Höhe von ca. 1000 µg/kg PFOS nach einem Brandfall im Jahr 2007 gemessen; ansonsten war diese Kläranlage bezüglich PFC unauffällig.

Erhöhte PFOA-Gehalte größer 100 µg/kg TS wurden im Rahmen dieser Ersterhebungen im Zeitraum 2006-2008 bei vier Kläranlagen gefunden.

Bei allen Kläranlagen, bei denen Überschreitungen der PFC-Orientierungswerte im Klärschlamm und/oder im Abwasser festgestellt worden sind, wurden die Ursachen der Verunreinigung ermittelt  und Minderungsmaßnahmen durchgeführt.