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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Von wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ausgehen.

Sollte ein wassergefährdender Stoff den Boden oder das Grundwasser verunreinigen, können erhebliche Sanierungskosten entstehen. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind deshalb strikte Regelungen getroffen worden, die dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen.

 

Am 1. August 2017 trat die bundeseinheitliche „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Verordnungen der Länder.

Derzeit werden die Seiten des LANUV an die neue Verordnung angepasst.