WHO-Empfehlungen zur Beurteilung der Luftqualität
Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Seit über 20 Jahren gelten in Europa einheitliche, rechtlich verbindliche Luftqualitätsrichtlinien und Grenzwerte für Luftschadstoffe. Aktuell gelten die Grenzwerte nach der europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG. Diese wurde in der 39. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem hat sich die Luftqualität in NRW stetig verbessert. Die Luftschadstoffkonzentrationen zeigen einen deutlich sinkenden Trend. In NRW werden alle Grenzwerte bis auf eine Ausnahme, eingehalten. Im Jahr 2022 wurde der Grenzwert für den Jahresmittelwert der NO2-Konzentration an einer autobahnnahen Probenahmestelle in Nordrhein-Westfalen überschritten. Auch für alle weiteren Luftschadstoffe, für die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorliegen, ist die Entwicklung positiv, denn die genannten Grenzwerte wurden an allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen unterschritten.
Im September 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Empfehlungen für neue Grenzwerte zur Beurteilung der Konzentrationen von Luftschadstoffen abgegeben. Die novellierten Empfehlungen der WHO sind ambitionierter als die bisher geltenden gesetzlichen Grenzwerte und dienen einem noch besseren Gesundheitsschutz. Die EU-Kommission hat beschlossen, die Grenzwerte für die Luftqualität diesen Empfehlungen anzupassen. Dazu soll die zurzeit gültige EU-Richtlinie 2008/50/EG überarbeitet werden. Es ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 deutlich niedrigere Grenzwerte als bislang eingehalten werden sollen. Die Überarbeitung der Richtlinie ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die von der WHO empfohlenen Werte sind noch nicht in Kraft.
Worin unterscheiden sich die WHO-Empfehlungen und die Vorschläge der EU-Kommission von den derzeit geltenden Grenzwerten?
In der folgenden Tabelle sind die Empfehlungen der WHO den bisher geltenden Grenzwerten der EU-Luftqualitätsrichtlinie von 2008 und den im neuen Richtlinienentwurf genannten Vorschlägen für neue Grenzwerte ab 2030 gegenübergestellt.
Schadstoff
Geltender Grenzwert nach RL 2008/50/EG
WHO-Empfehlung
(Ziel)
Entwurf der neuen EU-Richtlinie 2022
(Ziel bis 2030)
Stickstoffdioxid
NO2
Jahresmittelwert:
40 µg/m3
10 µg/m3
20 µg/m3
Tagesmittelwert
25 µg/m3
50 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
Stundenmittelwert
200 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungsstunden pro Jahr
200 µg/m3, 1 tolerierte Überschreitungsstunde pro Jahr
Feinstaub
PM10
Jahresmittelwert
40 µg/m3
15 µg/m3
20 µg/m3
Tagesmittelwert
50 µg/m3, 35 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
45 µg/m3, 3-4 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
45 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
Feinstaub
PM2,5
Jahresmittelwert
25 µg/m3
5 µg/m3
10 µg/m3
Tagesmittelwert
15 µg/m3
25 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
Schwefeldioxid
SO2
Jahresmittelwert
Neu - zum Schutz der menschlichen Gesundheit: 20 µg/m3
Tagesmittelwert
125 µg/m3, 3 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
40 µg/m3, 3-4 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
50 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
Stundenmittelwert
350 µg/m3, 24 tolerierte Überschreitungsstunden pro Jahr
350 µg/m3, 1 tolerierte Überschreitungsstunde pro Jahr
Kohlenmonoxid
CO
Tagesmittelwert
4 mg/m3
4 mg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
8-Stunden-Mittelwert
10 mg/m3
10 mg/m3
Ozon
Mittelwert der maximalen 8-Stunden-Werte aller Tage
Zielwert 120 µg/m3, 25 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr, gemittelt über drei Jahre
100 µg/m3,
3-4 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr
Zielwert 120 µg/m3, 18 tolerierte Überschreitungstage pro Jahr, gemittelt über drei Jahre
Saisonale Spitzenbelastung
(Sechsmonats-Durchschnitt der maximalen 8-Stunden-Mittelwerte in den sechs aufeinanderfolgenden Monaten mit der höchsten O3-Konzentration)
60
Zusätzlich enthält der Richtlinienentwurf Vorschläge für strengere Bewertungskriterien für Benzol sowie für Schwermetalle und Benzo[a]pyren als Inhaltsstoffe im Feinstaub PM10. Der Entwurf sieht vor, dass unter anderem zusätzlich zu den bereits bekannten Stoffen auch Ruß, Ammoniak und Ultrafeine Partikel sowie Ozonvorläuferstoffe gemessen werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Richtlinienentwurfs mehr Probenahmestellen als bisher eingerichtet werden müssen. Weitere Informationen:
Welche Auswirkungen hat die Absenkung der Grenzwerte?
Prognosen des LANUV zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen bei der Fortführung der ambitionierten Luftreinhaltemaßnahmen einige der angestrebten Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Es ist jedoch abzusehen, dass weitere Luftreinhaltemaßnahmen notwendig werden um alle vorgeschlagenen Ziele einzuhalten. Die positive Entwicklung der Luftqualität in den letzten Jahren erleichtert dies.
Für das LANUV bedeuten diese vorgeschlagenen Ziele neue Anforderungen an die Datenerhebung zur Luftqualität. Zusätzliche Messorte sowie mehr und andere Messgeräte, die auch die neu hinzugekommenen Luftschadstoffe messen können, deutlich mehr Berechnungen und komplexere Modelle für die Prognosen und nicht zuletzt die Expertise des Fachpersonals sind die Voraussetzungen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Bereits jetzt leistet das LANUV die hierzu erforderlichen Vorarbeiten.
Die Überarbeitung der Richtlinie ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die von der WHO empfohlenen Werte sind keine rechtsverbindlichen Grenzwerte. Bis zur Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie mit neuen Grenzwerten gelten die in der europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und in der 39. BImSchV genannten Grenzwerte, die in NRW fast überall eingehalten werden.