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Gesetze, Regelwerke und mehr

Am 1. April 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Kraft. Damit wurde der Schutz vor Emissionen und Immissionen sowie deren Überwachung in Deutschland zum ersten Mal umfassend geregelt.

Da Luftschadstoffe vor Grenzen nicht halt machen, gab es schon kurz nach Einführung des BImSchG Bestrebungen, EU-weite Regelungen einzuführen. So wurden neben der Begrenzung von Emissionen bestimmter Anlagen mit Beginn der 80er Jahre für ausgewählte Luftschadstoffe von der Europäischen Union Luftqualitätsziele (Immissionsbegrenzungen) festgelegt.

Aufgrund neuer Erkenntnisse der Wirkungsforschung und zur Harmonisierung und Verbesserung der europäischen Luftreinhaltung begann 1996 eine neue Phase in der EU-Luftreinhaltepolitik:

Zunächst wurde 1996 die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die sogenannte IVU-Richtlinie, verabschiedet. Sie stellt europaweit harmonisierte Anforderungen an die Genehmigung und Überwachung von Anlagen.

Mit der EU-Richtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität, die sogenannte Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie, hat die Europäische Union im gleichen Jahr den Rahmen für die künftige Rechtsentwicklung in den Mitgliedsstaaten im Bereich der Luftqualität geschaffen. Einzelbestimmungen für wichtige Schadstoffe und Immissionsgrenzwerte werden in sogenannten Tochterrichtlinien festgelegt. Inzwischen wurden weitere EU-Richtlinien verabschiedet, deren Inhalte durch die Novellierung des BImSchG bzw. der nachgeordneten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt wurden und werden.

Auswahl an Rechtsnormen zum Thema Luft

EU-Recht

  • Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    IVU-Richtlinie
  • Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität
    Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie
  • Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    Richtlinie 2008/50/EG

 

Die in der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie genannten Ziele und Prinzipien werden in sogenannten Tochterrichtlinien konkretisiert.

  • RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft
    1. Tochterrichtlinie
  • RICHTLINIE 2000/69/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
    2. Tochterrichtlinie
  • RICHTLINIE 2002/3/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft
    3. Tochterrichtlinie
  • RICHTLINIE 2004/107/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft
    4. Tochterrichtlinie
  • RICHTLINIE 2001/81/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
    NEC-Richtlinie

Mit der neuen EU-Richtlinie

über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurden die oben genannte Rahmenrichtlinie, die Tochterrichtlinien 1 - 3 sowie Regelungen über den EU-Datenaustausch zusammengefasst. Diese neue Richtlinie wurde im August 2010 zusammen mit der 4. Tochterrichtlinie und der NEC-Richtlinie mit der 39. BImSchV in Nationales Recht umgesetzt.

Weitere allgemein zugängliche Informationen zur Luftreinhaltepolitik der EU finden Sie unter:

 

 

Bundesrecht

Gesetze

Verordnungen

Verwaltungsvorschriften

  • Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft -
    TA Luft

Landesrecht

Gesetze

Verwaltungsvorschriften