- Sofortbericht vom 09.04.2020
- Folgebericht 1 vom 09.04.2020
- Folgebericht 2 vom 11.04.2020
- Folgebericht 3 vom 14.04.2020
- Folgebericht 4 vom 15.04.2020
- Folgebericht 5 vom 15.04.2020
- Folgebericht 6 vom 17.04.2020
- Folgebericht 7 vom 17.04.2020
- Folgebericht 8 vom 20.04.2020
- Folgebericht 9 vom 20.04.2020
- Folgebericht 10 vom 21.04.2020
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Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein
Ziel des Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) ist,
- Gefahren abzuwehren,
- Verursacher zu ermitteln,
- Maßnahmen zu ergreifen und
- Folgeschäden zu vermeiden.
Werden von einer Wasserkontrollstation oder dem Laborschiff Max Prüss im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, festgestellt, so werden die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen alarmiert.
Massgeblich für die Weitergabe der Informationen sind die Orientierungswerte, die im Warn- und Alarmplan festgelegt sind und bei deren Überschreitung entsprechende Meldungen erfolgen.