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Wirkungen von Schwefeldioxid (SO2)

Schwefeldioxid ist ein saures Reizgas und wirkt vorwiegend auf die Schleimhäute der Atemwege und der Augen. Die Wirkung kann noch deutlich verstärkt werden, wenn SO2 zu Sulfat bzw. Schwefelsäure umgesetzt wird.

SO2 ruft in höheren Konzentrationen starke lokale Reizerscheinungen hervor: schmerzhafte Konjunktivitis, vermehrte Nasensekretion, Husten und verstärkte Expektoration (Auswurf). Als direkte Wirkung auf den Atemtrakt können auch Bronchitis und Tracheitis (Luftröhrenentzündung) verursacht werden. Eine durch SO2 ausgelöste Entzündung kann den Weg für die Ausbildung einer bronchialen Hyperreagibilität (Überempfindlichkeit der Atemwege) bereiten.

Eine Erhöhung der Atemaktivität und eine Behinderung des Gasaustausches in der Lunge, z. B. durch entzündliche Veränderungen, bedeuten indirekt eine Mehrbelastung für Herz und Kreislauf.

Daher sind durch hohe SO2 -Konzentrationen nicht nur Personen mit vorgeschädigtem Atemtrakt, sondern in besonderem Maße auch kranke und alte Menschen, deren geschwächtes Herz-Kreislaufsystem keine zusätzliche Belastung mehr verkraften kann, beeinträchtigt. Solche Konzentrationen sind in Deutschland heutzutage aber allenfalls noch im Zusammenhang mit Störfällen denkbar.

Bewertungsmaßstäbe

Zur Bewertung der möglichen gesundheitlichen Wirkungen nach langfristiger und kurzfristiger Exposition gegenüber Schwefeldioxid sind die Immissionswerte der TA Luft von 50 µg/m3 (Mittelungszeitraum: Jahr), 125 µg/m3 (Mittelungszeitraum: 24 Stunden) und
350 µg/m3 (Mittelungszeitraum: 1 Stunde) heranzuziehen. Die Immissionswerte der TA Luft für Schwefeldioxid basieren auf den entsprechenden Grenzwerten der 1. Tochterrichtlinie der "Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft". Diese wurde mittlerweile in die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa überführt.

Der 24-Stunden-Immissionswert für SO2 von 125 µg/m3 gilt als eingehalten, wenn ermittelte Tagesmittelkonzentrationen diesen an nicht mehr als 3 Tagen pro Jahr überschreiten. Nicht mehr als an 24 Stunden pro Jahr darf der 1-Stunden-Immissionswert überschritten werden.

Hinsichtlich der Kriterien zur Einhaltung der Kurzzeit-Immissionswerte für SO2 wird auf die Nr. 4.7.2 und 4.7.3 TA Luft verwiesen. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihren Global Air Quality Guidelines (2021) einen Luftgüterichtwert von 40 µg/m³ als 24-Stunden-Mittelwert festgelegt. Dieser ist als 99. Perzentil definiert und darf maximal an 3 bis 4 Tagen im Jahr überschritten werden. Zudem wurden sogenannte Zwischenziele („Interim targets“) von 125 µg/m³ (Zwischenziel 1) und 50 µg/m³ (Zwischenziel 2) definiert. Ferner gilt weiterhin der 10-Minuten-Mittelwert von 500 µg/m³ der WHO Air Quality Guidelines for Europe – Global Update (2005).

Aktuelle Messwerte

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW stellt für das Land Nordrhein-Westfalen kontinuierlich aktualisierte Messwerte für Schwefeldioxid zur Verfügung.

(Stand: Januar 2022)