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Wirkungen von Kadmium und seinen Verbindungen

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Kadmium und seine Verbindungen können sowohl nach inhalativer als auch nach oraler Aufnahme verursacht werden, wobei der orale Aufnahmepfad als bedeutsamer einzustufen ist. Die orale Aufnahme erfolgt hauptsächlich über die Nahrung. Ein besonderer Zufuhrpfad ist die inhalative Aufnahme über den Tabakrauch.

Kadmium und seinen Verbindungen können nach inhalativer Aufnahme verschiedene gesundheitsschädigende Effekte verursachen. Für alle Kadmiumverbindungen werden hierbei trotz der Unterschiede in der Wasserlöslichkeit annähernd vergleichbare toxische Wirkungen festgestellt. Nur Kadmiumsulfid scheint nach vorliegenden Erkenntnissen eine geringere toxische Wirkung zu besitzen. Im Vordergrund der Kadmium-Toxizität steht dessen chronische Wirkung.

Nach langfristiger inhalativer Exposition gegenüber Kadmium sind insbesondere Schädigungen der Lunge, d. h. speziell respirationstoxische Effekte, zu beobachten. Von besonderer Bedeutung sind zudem die möglichen nierenschädigenden Wirkungen. Ferner wirkt Kadmium toxisch auf Leber, Schilddrüse, Pankreas und Speicheldrüsen.

Von entscheidender Bedeutung hinsichtlich der gesundheitsschädigenden Wirkungen ist aber die kanzerogene Wirkung von Kadmium und seinen Verbindungen. Aus verschiedenen epidemiologischen Studien an Personen, die beruflich einer inhalativen Kadmiumbelastung ausgesetzt waren, ergab sich ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Lungentumoren. Dabei waren diese Personen verschiedenen Kadmiumverbindungen, wie Kadmiumoxidstaub und -rauch, Kadmiumsulfid und metallischem Kadmium ausgesetzt. In Tierversuchen mit Ratten konnte für mehrere Kadmiumverbindungen eindeutig eine krebserzeugende Wirkung festgestellt werden.

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft stuft Kadmium und seine anorganischen Verbindungen als einen Stoff ein, der beim Menschen Krebs erzeugt und bei dem davon auszugehen ist, dass er einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leistet (Krebserzeugende Kategorie 1).

Bei der kurzfristigen inhalativen Aufnahme von Kadmium und Verbindungen ist die Lungentoxizität als kritische Wirkung anzusehen. Auch fanden sich in Tierversuchen Hinweise auf fetotoxische und immuntoxische Effekte.

 

Bewertungsmaßstäbe

Zur Bewertung der möglichen gesundheitlichen Wirkungen nach langfristiger inhalativer Exposition gegenüber Kadmium ist im Rahmen der Luftreinhalteplanung der Zielwert der 22. BImSchV von 5 ng/m³ maßgebend. Ein Zielwert ist nach 39. BImSchV „ ... ein Wert, der mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und der nach Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss.“ Der Zielwert der 39. BImSchV basiert auf dem Zielwert der "Richtlinie 2004/107/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft". Diese EU-Richtlinie inklusive des Zielwertes für Kadmium wurde durch die 39. BImSchV in bundesdeutsches Recht umgesetzt.

Der Länderausschuss für Immissionsschutz 1 (LAI) empfiehlt in seinem Bericht „Bewertung von Schadstoffen, für die keine Immissionswerte festgelegt sind“ vom September 2004 zur Bewertung von Kadmium-Immissionen den Orientierungswert von 5 ng/m3 im Rahmen der Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 T A Luft heranzuziehen. Nach Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) vom 18.03.2005 kann dieser LAI-Bericht als Erkenntnisquelle genutzt werden.

Der LAI hatte sich bei Ableitung des Orientierungswertes für Kadmium an dem Zielwert der „Richtlinie 2004/107/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft" orientiert.

(Stand: Januar 2022)

 


1  jetzt Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz