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Ruß

Die Rußmessung erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie 2465 Blatt 1. Aus dem abgeschiedenen Feinstaub werden die löslichen organischen Verbindungen extrahiert, Lösungsmittelreste sowie andere verdampfbare Substanzen im Stickstoffstrom ausgetrieben und der verbleibende elementare Kohlenstoff (Ruß) im Sauerstoffstrom verbrannt. Das dabei entstandene Kohlendioxid wird coulometrisch bestimmt.