Emissionsmessungen
Emissionsmessungen sind ein zentrales Element der Luftreinhaltung. Sie werden benötigt, um messtechnisch zu dokumentieren, ob gesetzliche Auflagen zur Emissionsbegrenzung eingehalten werden. Weiterhin dienen sie der Dokumentation des Standes der Technik der Emissionsminderung. Emissionsmessungen werden auch im Geschäftsverkehr vorgenommen, sie dienen als Gewährleistungsnachweis von Anlagenbauern gegenüber Anlagenbetreibern.
Ergebnisse von Emissionsmessungen werden weiterhin verwandt, um die Ausbreitung von Schadstoffen aus Emissionsquellen rechnerisch zu simulieren.
Im Zusammenhang mit Aufzeichnungen über die Produktionsleistung der Anlagen lassen sich daraus aber auch produktspezifische Emissionsfaktoren errechnen, die zur Abschätzung von Emissionsmassenströmen aus vergleichbaren Anlagen herangezogen werden können.
Die Überwachung der Emissionen ist weitestgehend privatisiert und wird im Auftrag des Staates von Institutionen vorgenommen, die für diese Messaufgaben besonders qualifiziert und in Deutschland von den Bundesländern bekanntgegeben sind (Datenbank der Institute). Sie müssen sich vor einer Bekanntgabe erfolgreich einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben.
Um seiner Verpflichtung zur Emissionsüberwachung nachzukommen, schließt der Anlagenbetreiber einen privatrechtlichen Vertrag mit einer bekanntgegebenen Messstelle zur Durchführung der Emissionsmessungen ab. Der standardisierte Messbericht wird dann vom Betreiber der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Emissionsmessungen können kontinuierlich und stichprobenhaft vorgenommen werden.