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Kontinuierliche Emissionsmessungen

Kontinuierliche Emissionsmessungen sind bei bestimmten Anlagenarten mit größeren Schadstofffrachten vorgeschrieben, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu dokumentieren.

Vor dem Einsatz zur Überwachung der gesetzlichen Vorgaben sind die Messeinrichtungen einer Eignungsprüfung nach bundeseinheitlichen Kriterien bzw. der Norm DIN EN 15267 Teil 3 zu unterziehen. Die Eignung wird vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht.  Eine Übersicht bekanntgegebener Mess- und Auswerteeinrichtungen, sortiert nach Komponenten, ist unter folgendem Link verfügbar:

Eine Übersicht der Bekanntmachungen, nach Jahren sortiert (seit 1998), steht unter folgendem Link zur Verfügung.

Neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt für die Mess- und Auswerteeinrichtungen zusätzlich eine Zertifizierung. Die Zertifikate sind auf der Internetseite www.qal1.de einsehbar. Auf dieser Seite sind die Mess- und Auswerteeinrichtungen erfasst, die seit dem 01.03.2009
nach der europäischen Richtlinie DIN EN 15267 zertifiziert wurden.

Kontinuierliche Messeinrichtungen müssen in vorgegebenen Zeitabständen kalibriert werden, d. h. die Anzeige der Messeinrichtung wird über Parallelmessungen mit Standardreferenzmessverfahren mit dem Schadstoffgehalt im Abgas korreliert. (Standardreferenzmessverfahren messen per definitionem "richtig"). Das Merkblatt "Zur Kalibrierung von automatischen Messeinrichtungen nach DIN EN 14181" gibt Hilfestellung zur Anwendung der Standardreferenzmessverfahren.

Zur Qualitätssicherung ist jährlich eine Funktionsprüfung vorgeschrieben. Die Kalibrierung und Funktionsprüfung wird von bekanntgegebenen Messstellen vorgenommen.

Die Ergebnisse von kontinuierlichen Emissionsmessungen werden als Halbstunden- und Tagesmittelwerte elektronisch gespeichert und klassiert. Dabei findet eine Überprüfung statt, ob die vorgegebenen Emissionsbegrenzungen eingehalten sind. Bei vielen Anlagen werden die so gewonnenen Emissionsdaten per Datenfernübertragung an die Aufsichtsbehörde übergeben.