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Diskontinuierliche Emissionsmessungen

Für viele zu überwachende Stoffe stehen kontinuierliche Messverfahren nicht zur Verfügung oder die kontinuierliche Überwachung ist wegen geringer Schadstofffrachten nicht vorgeschrieben. In diesen Fällen wird die Überwachung der Emissionen durch stichprobenhafte Einzelmessungen im Abstand von drei Jahren vorgenommen. Während der Messungen ist die Anlage im Zustand höchster Emission zu betreiben. Dies dient der Dokumentation, dass die Einrichtungen zur Minderung der Emissionen auch im ungünstigsten Fall geeignet sind, die Emissionsgrenzwerte einhalten.

Um eine Vergleichbarkeit der Messergebnisse zu gewährleisten, kommen bei Emissionsmessungen standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese werden in der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN jeweils von ehrenamtlichen Mitgliedern einer Arbeitsgruppe bestehend aus Industrie, Verbänden, Behörden und kommerziellen Messinstituten ( z. B. Technische Überwachungsvereine) erstellt, validiert und vor der Veröffentlichung einem öffentlichen Einspruchsverfahren unterzogen. Im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Umweltschutzgesetzgebung werden von der europäischen Normungsorganisation C E N ebenfalls standardisierte Messverfahren erstellt, die dann in der gesamten EU gültig sind und in nationale Normen umgesetzt werden. Standardisierte Messverfahren werden auch als Standardreferenzmessverfahren (SRM) zur Kalibrierung kontinuierlicher Messverfahren eingesetzt.

Bei Emissionsmessungen wird ein repräsentativer Teilstrom mit einer Entnahmesonde (Glas, Edelstahl, PTFE o.ä,) aus dem Abgasstrom entnommen (s. auch DIN EN 13259). Der Entnahmesonde nachgeschaltet ist ein Probenspeicher, der so beschaffen ist, dass die zu bestimmenden Stoffe darin quantitativ zurückgehalten werden. Als Speichermaterialen werden eingesetzt: Filter (Staub), Natronlauge (saure Stoffe wie SO2, HCl...), Aktivkohle (organische Stoffe) u.s.w.. Gleichzeitig wird das dem Abgasstrom entnommene Teilgasvolumen gemessen und aufgezeichnet. Nach den Probenahme wird das Speichermedium weiterverarbeitet und die Menge der zu bestimmenden Stoffe analysiert. Diese Menge geteilt durch das Teilgasvolumen ergibt die Emissionskonzentration im Abgas. Als Probenahmezeit ist in der Regel 30 min vorgesehen. Der Stichprobenumfang besteht aus drei bis sechs Proben. Mit Hilfe ergänzender Messungen wird der Betriebszustand der Anlage charakterisiert.

Parallel zur Probenahme wird der Abgasvolumenstrom der Emissionsquelle bestimmt. Dies geschieht durch Ermittlung der mittleren Abgasgeschwindigkeit und Multiplikation mit der gasdurchströmten Fläche. Das Produkt aus dem Abgasvolumenstrom und der Emissionskonzentration ergibt den Emissionsmassenstrom. (auch genannt: Quellstärke der Emissionsquelle).