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Vorgehensweise bei der Aufstellung von Lärmminderungsplänen

In der jeweiligen örtlichen Situation stellt die Gemeinde auf Grund ihrer gesetzlichen Aufgabe Lärmminderungspläne auf, die auf einer umfassenden Lärmanalyse (Schallimmissionskataster) beruhen. Diese Lärmminderungspläne sollen die vorhandene und zu erwartende Belastung berücksichtigen, Wege der Minderung aufzeigen und das gemeindliche Handeln unter dem Ziel lenken, die Geräuschbelastung in den kritischen Gebieten abzubauen sowie dem Entstehen neuer Belastungen vorzubeugen. Das LANUV steht mit seinem technischen Wissen beratend zur Seite.

Die Aufstellung von Lärmminderungsplänen erfolgt in mehreren Bearbeitungsschritten. Dabei hat sich die nachfolgend genannte Reihenfolge als besonders geeignet erwiesen.


Definition des Untersuchungsgebiets

Zu Beginn ist es notwendig, das Untersuchungsgebiet (in dem schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen oder zu erwarten sind) sowie den Bereich, aus dem Geräusche im Untersuchungsgebiet wirksam werden (Quellengebiet), abzugrenzen.

Erstellung von Schallimmissionskatastern

Um die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen, wird die quellenartenbezogene Schallimmissionsbelastung auf Grund von Erhebungen der Schallquellen und deren Quellstärke (Emission) berechnet. Sie wird in Schallimmissionskatastern (Kartenwerke mit Flächen, die entsprechend der Schallbelastung eingefärbt sind) dokumentiert.

Zur Berechnung werden folgende Datenschichten benötigt:

  • Geländemodell des Quellengebiets
  • natürliche und künstliche Hindernisse im Quellengebiet
  • Emissionskataster der Quellenarten Straße und Schiene, Luft- und Wasserverkehr sowie Gewerbe, Industrie, Freizeit und Sport

Feststellung der Immissionsempfindlichkeit

Um die Auswirkung der Geräuschbelastung auf die Umwelt festzustellen, bedarf es neben der Bestimmung der Immission auch der Festlegung des Maßes, an dem die Immission zu messen ist. Dieses Maß wird durch die Immissions-Empfindlichkeit gebildet. Sie ist abhängig von der Art der einwirkenden Quellenart und der baulichen Nutzung des Untersuchungsgebietes (oder einzelner seiner Teile), wie sie in Bebauungsplänen festgelegt wird. Falls diese Festlegungen fehlen, müssen sie entsprechend der Schutzbedürftigkeit des Gebietes festgelegt werden.

Aufstellung von Konfliktkatastern

Ob durch die in den Schallimmissionskatastern festgestellten Geräuschbelastungen bei den vorliegenden Immissions-Empfindlichkeiten in den Gebieten schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, wird konkretisiert durch die - zunächst einmal nach Quellenarten getrennte - Differenz zwischen der Geräuschimmission, wie sie im Schallimmissionskataster dokumentiert wird, und der zugehörigen Empfindlichkeit. Diese Differenz wird mit "Konflikt" bezeichnet.

Ein positiver Konflikt deutet auf eine Überschreitung der Empfindlichkeit (ein "Zuviel an Geräuschbelastung") für die einzelne Quellenart hin. Das Maß des quellenbezogenen Konfliktes ist geeignet, mit den Konflikten anderer Quellenarten zu einem (natürlich größeren) Gesamtkonflikt verrechnet zu werden. So können erstmals alle Geräuscheinwirkungen gemeinsam bezüglich der Grenze der "schädlichen Umwelteinwirkung" gekennzeichnet werden. Die Abbildung 1 verdeutlicht das beschriebene Vorgehen anhand von Kartendarstellungen der einzelnen Teilschritte.

Aufstellung von Lärmminderungsplänen

In Gebieten, die dem Wohnen dienen und in denen auf diese Weise festgestellte Konflikte existieren, also die Empfindlichkeiten überschritten werden, und in denen zur Besserung der Situation ein abgestimmtes Vorgehen (zwischen Einwirkenden aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen) notwendig ist, ist ein Lärmminderungsplan zu erstellen. Er soll Angaben über die Stärken der Einwirkungen, die zugehörigen Schallquellen und die vorgesehenen und unter den zuständigen Stellen abgestimmten Maßnahmen zur Minderung bzw. zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs enthalten. Die Erstellung eines solchen Planes verlangt detaillierte umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Immissionsschutz und Verkehrsplanung.

Die Feststellung der Belastung, der Konflikte und der daraus abzuleitenden Maßnahmen ist mit nicht geringem Aufwand verbunden und einer der Gründe, dass fast ein Jahrzehnt nach Veröffentlichung des Gesetzes diese Pflichtaufgabe noch nicht von allen Gemeinden bearbeitet worden ist.

Der letztlich aufgestellte LMP ist für die Träger öffentlicher Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich verbindlich. Er stellt jedoch keine selbständige Rechtsgrundlage dar. Zu seiner Durchsetzung können auch planungsrechtliche Mittel eingesetzt werden. Im Rahmen ihrer Planung müssen sich Gemeinden mit dem Inhalt eines LMP auseinandersetzen und ihn in die Abwägung der unterschiedlichen Planungsinteressen einbringen.

Vorgehen beim Erarbeiten eines Schallimmissions- und Konfliktkatasters

Schallimmissionskataster

Das nebenstehend für die Fläche eines Quadratkilometers dargestellte Emissionskataster bildet die Grundlage für die Berechnung der Schallimmission (Geräuschstärke) im Untersuchungsgebiet.

Quellenarten zur Nachtzeit

- Gewerbe blau
- Straßenverkehr grün
- Schienenverkehr rot
- Höhenlinien braun, grün
- Hindernisse, Häuser und Schallschirme schwarz

Mit einem normgerechten Berechnungsprogramm wird daraus die untenstehende räumliche Verteilung der Schallpegel (v.l.n.r) für die Quellenarten Gewerbe, Straßen- und Schienverkehr berechnet.

Konfliktkataster

In Gebieten, die dem Wohnen dienen oder aus anderen Gründen schützwürdig sind, werden die so ermittelten Geräuschimmissionen mit den zulässigen Immissionswerten verglichen, die sich aus der Tageszeit und der Gebietsnutzung ergeben.

Karte Beispiel Geräuschbelastung

Für das nebenstehende Beispiel ergeben sich zur Nachtzeit je nach Gebietsausweisung folgende Immissionswerte / dB(A):

farbliche Erläuterung der Gebiete

 SOWRWAMI
für Industrie/Gewerbe 35354045
für Straße und Schiene47494954

 

Das untenstehende Konfliktkataster zeigt, um wie viel die quellenartenspezifischen Immissionswerte durch die vorhandene Belastung der Quellenarten Industrie/Gewerbe, Straße und Schiene überschritten sind.

Rote, violette und blaue Flächen zeigen in Schritten von 2.5 dB Überschreitungen, gelbe und grüne Unterschreitungen der Immissionswerte an.