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EG Richtlinie Umgebungslärm (ULR)

Ausführlichen Informationen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW finden Sie bitte auf der vom Umweltministerium und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeinsam betriebenen Webseite www.umgebungslaerm.nrw.de.

Lärmkartierung

Die Lärmkartierung der Runde 3 ist bis zum 30. Juni 2017 durchzuführen. Gegenstand der Kartierung sind alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße) >3 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken >30.000 Zugbewegungen/Jahr, Großflughäfen >50.000 Flugbewegungen/Jahr und alle Ballungsräume >100.000 Einwohner und einer Bevölkerungsdichte >1.000 EW/km². Das LANUV übernahm die Kartierung als Hilfestellung für die Kommunen der Hauptverkehrsstraßen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume und der Großflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn. Die Ballungsräume kartieren eigenständig. Das Eisenbahn-Bundesamt kartiert die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken auch innerhalb der Ballungsräum.

 

Lärmkarten und Berichte zu den Betroffenenzahlen in den Kommunen finden Sie bitte im Lärmkartendienst des Umgebungslärmportals des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lärmaktionsplanung

Neben der Information der Bevölkerung durch Darstellung der Umgebungslärmbelastung in Karten ist ein weiteres Ziel der EG Richtlinie Umgebungslärm die zukünftige Verbesserung der Lärmsituation durch eine umfängliche Lärmaktionsplanung. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sollen die Kommunen die Lärmauswirkungen analysieren und bei identifizierten Lärmproblemen Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufstellen, um die Lärmbelastung in den Städten und Gemeinden wirksam und umfassend zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie bitte im Umgebungslärmportal des Landes NRW.

Überblick

Mitgeltende Regelwerke, Papiere von Bedeutung

Bürgerbefragung zur Wohnzufriedenheit und Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen in der Stadt Düsseldorf

Im Rahmen der Untersuchung „Betrachtung des Gesamtlärms - eine Hilfe für eine effektive Lärmaktionsplanung? - Untersuchung am Beispiel des Ballungsraums Düsseldorf“ hat das LANUV die Bewohner in ausgewählten Bereichen der Stadt Düsseldorf zu ihrer Zufriedenheit mit ihrer Wohngegend und ihrem persönlichen Empfinden der Verkehrsgeräusche, denen Sie im Alltag ausgesetzt sind, befragt. Dabei wurde auch hinterfragt, ob eine Gesamtlärmberechnung anhand der Richtlinie VDI 3722-2 „Wirkung von Verkehrsgeräuschen - Kenngrößen beim Einwirken mehrerer Quellenarten“ gegenüber der bisherigen Betrachtung nur einzelner Schallquellenarten zusätzliche Erkenntnisse liefern kann. Bei Interesse finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung im Abschlussbericht.