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Berechnungsgrundlagen

Die Emissionsansätze der Vergrämungsgeräte basieren auf dem Bericht Nr. 3053 "Schalltechnische Untersuchung von Schreckschussanlagen", der mit Datum vom 26.08.2003 vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde, sowie auf dem "Messbericht zur Schallemissionsmessung eines Knallschreckgerätes des Typ ZON MARK 4 des Herstellers DAZON BV", der mit Datum vom 04.05.2007 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erstellt wurde.

In diesen Berichten sind für die untersuchten Vergrämungsgeräte folgende Emissionsansätze angegeben:

GerätetypLAFmax(25 m)LWAFmaxDIhS
Razzo Triplex V92 dB128 dB0 dB1.3 m
Triplex V105 dB141 dB0 dB0.55 m
Karussell Triplex V110 dB146 dB- 4 dB2 m
Zon Mark 4100 dB136 dB0 dB0.35 m

 

Es ist geplant, die Liste der Gerätetypen zu erweitern, sofern dem LANUV Messberichte mit den entsprechenden Emissionsdaten zur Verfügung gestellt werden.

LAFmax(25 m):

maximaler Schalldruckpegel in 25 m Abstand in Schussrichtung ermittelt

LWAFmax:

maximaler immissionsrelevanter Schallleistungspegel

DI:

Term zur Berücksichtigung der Richtcharakteristik, in dem Fall, dass die Schussrichtung sich beim Betrieb automatisch von Schuss zu Schuss verändert

hS:

Höhe der Quelle über dem Erdboden

Basierend auf diesen Daten erfolgt durch das Programm eine Schallausbreitungsrechnung entsprechend dem alternativen Verfahren der DIN ISO 9613-2 (Lufttemperatur 10 o C, Luftfeuchte: 70%) unter Ansatz einer freien, ungehinderten Schallausbreitung. Die Immissionsorthöhe wurde zu 5 m. angesetzt.

Für die Aggregate, bei denen DI mit 0 dB berücksichtigt wird, wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass die Schussrichtung in Richtung Immissionsort zeigt.

Sofern der Tages-Immissionsrichtwert 50 dB(A) oder 55 dB(A) gewählt wird, wird der Ruhezeitenzuschlag (für Sonn- und Feiertage) der TA Lärm vom Programm bei der Berechnung der maximal zulässigen Anzahl von Schüssen automatisch berücksichtigt. Werden mehrere Schreckschussaggregate in Ansatz gebracht, erfolgt die Berechnung der maixmal zulässigen Schusszahl unter dem Ansatz, dass jeder Apparat gleich häufig pro Stunde schießt.