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Produktionsintegrierter Umweltschutz - PIUS

Der produktionsintegrierte Umweltschutz (PIUS) hat zum Ziel, die Summe der Umweltbelastungen innerhalb eines Betriebes bzw. eines Teilbereiches des Betriebes zu minimieren. Das bedeutet, mit Ressourcen sparsam umzugehen und Emissionen zu vermeiden, zumindest aber zu vermindern oder in eine verwertbare Form zu bringen.

Wichtigste technische und wirtschaftliche Herausforderung muss es sein, praktizierte additive (nachsorgende) und nur reparierende Umwelttechniken durch vorbeugende, prozessintegrierte Lösungen zu ersetzen. Herstellungsverfahren und Produkte sollten bereits bei der Konzeption so aufeinander abgestimmt werden, dass Abwässer, Abgase und Abfälle minimiert werden oder besser gar nicht mehr entstehen, oder aber anderweitig wieder einsetzbar sind.

Beispielsweise sind folgende verfahrensoptimierenden Möglichkeiten denkbar:

  • Minimierung des Rohstoffeinsatzes durch verbesserte Reaktionsführung (Erhöhung des Wirkungsgrades und der Selektivität) und damit Maximierung der Ausbeute
  • Einrichtung und Nutzung von Stoffkreisläufen
  • Reduzierung oder Vereinfachung von Verfahrensschritten durch Optimierung der Mess- und Regeltechnik
  • Einsatz völlig neuer Verfahrens- oder Anlagenkonzeptionen zur Produktherstellung

Welcher Weg letztlich gewählt wird bleibt immer eine Einzelfallentscheidung und ist abhängig von den jeweiligen betrieblichen Randbedingungen.

Rechtliches

 

Die auf europäischer Ebene erlassene IVU-Richtlinie 2008/1/EG (RL über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wurde seinerzeit mit dem Ziel eingeführt, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, also medienübergreifend, zu erreichen. Sie forderte dazu u. a. die Einführung sogenannter integrierter Genehmigungsverfahren für bestimmte Produktionsanlagen. Inzwischen wurde die IVU-RL durch die sogenannte Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) 2010/75/EU (RL über Industrieemissionen – integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ersetzt. In ihr sind weitere bestehende Richtlinien (z.B. RL über die Verbrennung von Abfällen 2000/76/EG, RL zur Begrenzung von Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen 2001/80/EG) zusammengefasst worden. Außerdem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet worden, regelmäßig Umweltinspektionen durchzuführen.

 

Mit der Forderung nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) soll eine EU-weite Harmonisierung der Genehmigungspraxis erfolgen und ein einheitlicher Standard als Betreiberpflicht geschaffen werden. Dazu werden laufend unter Beteiligung aller EU-Mitgliedsstaaten, der Industrie und der Umweltverbände medienübergreifende BVT-Merkblätter (BREFs - Best Available Techniques Reference Documents) erarbeitet. Sie sind als Genehmigungsauflagen bei den von der IVU-Richtlinie erfassten Industriesektoren zu berücksichtigen.

Weiterführende Links

Für Deutschland sind auf dem PIUS-Internet-Portal weitere Hintergrundinformationen zu finden.

In NRW sind Anfragen zu PIUS an die jeweils zuständigen Bezirksregierungen oder an die Effizienz-Agentur NRW zu stellen.