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Maßnahmen zum Erosionsschutz
Untersuchungen zeigen, dass durch den Einfluss der Flächenbewirtschaftung aus der potenziellen eine aktuelle Erosionsgefährdung werden kann. Lokal auftretende Erosionsschäden bestätigen diese Gefährdungseinschätzung nahezu regelmäßig. Um Erosion zu vermeiden oder zu mindern sind daher in der Regel Änderungen in der Landnutzung sinnvoll.
Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und zum Schutz der Bodenstruktur sowie die Einhaltung weiterer Umweltstandards sind seit dem 01.01.2005 an die Auszahlung von Prämien gekoppelt (Cross Compliance).
Informationen zu Cross Compliance, zum Erosionsschutz und Arbeitshilfen
- Die Landwirtschaftskammer informiert über Erosionsschutz und Erhalt von Dauergrünland
- Maßnahmen zum Grünlanderhalt sind in der Grünlanderhaltungsverordnung enthalten
- Informationen zu Cross Compliance und Erosionsschutz beim Umweltministerium NRW
- Broschüre "Cross Compliance" der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Auskunftssystem Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen nach Landeserosionsschutzverordnung (LESchV):
Landwirte, die aufgrund von Direkt- oder sonstigen Stützungszahlungen zur Erosionsvermeidung verpflichtet sind, können die Erosionsgefährdungsklassen jetzt beim Geologischen Dienst online abfragen.