Meisterprüfung

Aufbauend auf eine Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen besteht die Möglichkeit der Fortbildung zum geprüften Meister / zur geprüften Meisterin mit den anerkannten Abschlüssen:

  • Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
  • Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Vorbereitungslehrgänge

In Nordrhein-Westfalen werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Prüfung Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin von der DWA durchgeführt, entsprechende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung bieten das BEW und das Umweltkontor an. Das LANUV führt jährlich je eine Prüfung zum Abwassermeister/zur Abwassermeisterin und zum Meister/zur Meisterin in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung durch.

Struktur der Prüfung

Die Prüfungen gliedern sich in die Prüfungsteile

1. Grundlegende Qualifikationen
Die Prüfungszeit für den Teil Grundlegende Qualifikationen beträgt höchstens acht Stunden.

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt je Aufgabe ca. drei bis vier Stunden. Das situationsbezogene Fachgespräch dauert 45 Minuten bis max. eine Stunde.

  • Handlungsbereich "Technik"
  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"

Bei der Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikationen werden drei - die Handlungsbereiche integrierende - Situationsaufgaben gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand eines situationsbezogenen Fachgespräches.

Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis. Die Dauer der nachzuweisenden Berufspraxis ist abhängig vom Berufsabschluss des Prüfungsbewerbers/der Prüfungsbewerberin.

Für die Zulassung zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen gelten folgende Mindestzeiten:
1 Jahr bei einer abgeschlossenen Ausbildung im zugehörigen UT-Beruf
1 Jahr bei einer Ausbildung als Ver- und Entsorger
2 Jahre bei einer sonstigen Ausbildung
5 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Wichtig! - Für die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin ist es erforderlich, dass vor dem Erwerb der Berufspraxis ein Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation erbracht wird.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen"
  2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  3. der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung