Hufbeschlagschmiedinnen und Hufbeschlagschmiede
Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.
Um dies zu gewährleisten, darf der Huf- und Klauenbeschlag nur von geprüften und staatlich anerkannten selbstständigen Hufbeschlagschmiedinnen/ Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. Deren fachbezogene Ausbildung garantieren staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedinnen/ Hufbeschlaglehrschmiede und Fachtierärztinnen/ Fachtierärzte.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Hufbeschlagschmiedin/ zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:
- Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule ( www.hbz-bildung.de / www.ernst-niemerg.de / www.hufbeschlaglehrschmiede-dortmund.de) vor Aufnahme der Beschäftigung
- eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einer/einem – oder aufgeteilt bei verschiedenen – staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied/in (Berichtsheft erforderlich), die/der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
- ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
- Prüfung zum/ zur Hufbeschlagschmied/in nach Antragstellung am Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
( www.Ernst-Niemerg.de / www.hufbeschlaglehrschmiede-dortmund.de).
In NRW befinden sich zwei staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmieden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können sich zu den Kursen anmelden.
Ernst Niemerg oHG | Herren |
Selbstständigkeit
Um sich als Hufbeschlagschmied/in gemäß § 4 HufBeschlG selbstständig machen zu können, ist die staatliche Anerkennung erforderlich. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist eine andere, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Zuständigkeiten
Das LANUV ist die zuständige Behörde für:
- die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschmiedinnen/ Hufbeschlagschmieden,
- die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmiedinnen / Hufbeschlaglehrschmieden,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Zulassungsvoraussetzungen,
- die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG) sowie der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV).
- Die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereiches des HufBeschlG oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisse (HufBeschl-AnerkennV)
Kontakt
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 80
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Vivian Stevermüer, Fachbereich 80
Telefon: 02361 305-6363