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Hufbeschlagschmiedinnen und Hufbeschlagschmiede

Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.

Um dies zu gewährleisten, darf der Huf- und Klauenbeschlag nur von geprüften und staatlich anerkannten selbstständigen Hufbeschlagschmiedinnen/ Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. Deren fachbezogene Ausbildung garantieren staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedinnen/ Hufbeschlaglehrschmiede und Fachtierärztinnen/ Fachtierärzte.
 

Ausbildung

Die Ausbildung zur Hufbeschlagschmiedin/ zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule ( www.hbz-bildung.de / www.ernst-niemerg.de / www.hufbeschlaglehrschmiede-dortmund.de) vor Aufnahme der Beschäftigung
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einer/einem – oder aufgeteilt bei verschiedenen – staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied/in  (Berichtsheft erforderlich), die/der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
  • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang  an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
  • Prüfung zum/ zur Hufbeschlagschmied/in nach Antragstellung am Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
    ( www.Ernst-Niemerg.de / www.hufbeschlaglehrschmiede-dortmund.de).

In NRW befinden sich zwei staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmieden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können sich zu den Kursen anmelden.

Ernst Niemerg oHG
Inh.:  B. Niehoff
Grevener Straße 13
48149 Münster
Tel. 02 51/29 32 65
Fax 02 51/27 03 01
www.Ernst-Niemerg.de

info(at)ernst-niemerg.de

Herren
Manfred & Christoph Schweppe
Evinger Str. 667
44339 Dortmund
Telefon: 02 31 / 80 30 13
www.hufbeschlaglehrschmiede-dortmund.de

 

Selbstständigkeit

Um sich als Hufbeschlagschmied/in gemäß § 4 HufBeschlG selbstständig machen zu können, ist die staatliche Anerkennung erforderlich. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist eine andere, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Zuständigkeiten

Das LANUV ist die zuständige Behörde für:

  • die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschmiedinnen/ Hufbeschlagschmieden,
  • die Zulassung zur Prüfung und staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmiedinnen / Hufbeschlaglehrschmieden,
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Zulassungsvoraussetzungen,
  • die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG) sowie der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV).
  • Die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereiches des HufBeschlG oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisse (HufBeschl-AnerkennV)

Kontakt

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 80
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Vivian Stevermüer, Fachbereich 80
Telefon: 02361 305-6363

FB80-Fachberufe(at)lanuv.nrw.de