Externenprüfung

Externenfortbildung

Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht es auch an der Abschlussprüfung teilzunehmen, ohne eine vorherige Ausbildung im entsprechenden Beruf absolviert zu haben. Hierfür gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

§ 45 Abs. 2 BBiG - Zulassung in besonderen Fällen

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Bei einer Prüfung in einem der Umwelttechnischen Berufe beträgt die Mindestzeit an Berufspraxis daher viereinhalb Jahre.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen. Entsprechende Lehrgänge werden von der DWA angeboten. Die Prüfung für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet in der Regel im Winter (im Anschluss an den Vorbereitungskurs) statt.

 

Ablauf der Zulassung und Prüfungsanmeldung

  1. Sie beantragen mit dem Antrag sowie den darin geforderten Nachweisen zunächst die Zulassung zur Prüfung. Nur vollständige Anträge können zeitnah bearbeitet werden. Arbeitgebernachweise müssen den Beginn des Arbeitsverhältnisses und eine genauen Aufstellung von Tätigkeiten enthalten. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Unterlagen nicht möglich. Eine Beglaubigung von weiteren Nachweisen (Zeugnisse, Nachweise etc.) ist nicht nötig, hier reicht eine einfache Kopie.
  2. Sie erhalten einen persönlichen Zulassungsbescheid mit der Angabe des frühstmöglichen Prüfungstermins (ggf. unter Auflagen) und einen Anmeldebogen. Eine mögliche Auflage ist in der Regel, dass uns mit dem Anmeldebogen noch eine aktualisierte Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt wird, welche das unveränderte Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Wer nicht über eine abgeschlossene Ausbildung im Elektro-Bereich verfügt, muss zudem ein Berichts- und Pflichtenheft über die praktische Ausbildung im Bereich Elektrische Anlagen in der Abwassertechnik (Pflichtenheft) einreichen.
  3. Den Anmeldebogen reichen Sie rechtzeitig vor der gewünschten Prüfungsteilnahme ein. Die Fristen hierfür sind auf dem Bogen angegeben. Nutzen Sie bitte nicht den Anmeldebogen aus unserem Download-Bereich, dieser gilt ausschließlich für Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis! Vergessen Sie nicht die geforderten Nachweise mit einzureichen. Die in dem Zulassungsbescheid und Anmeldebogen genannte Frist zur Anmeldung ist verbindlich. Verspätete oder unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtig werden.
  4. Sie erhalten ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin die Einladung per Post zugeschickt. Teilen Sie uns Änderungen der persönlichen Daten (Name, Adresse...) bitte frühzeitig mit, um Probleme bei der Postzustellung zu vermeiden. Einen Überblick über unsere kommenden Prüfungstermine können Sie sich bereits im Vorfeld unter Prüfungstermine verschaffen.