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Unterbringungskostenzuschuss bei auswärtigem Berufsschulunterricht

Seit dem 1. März 2018 zahlt das Land NRW wieder einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten, die durch den Besuch des Blockunterrichtes entstehen. Gezahlt werden maximal 20€ pro Tag.

Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungsvertrag, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und hier berufsschulpflichtig oder zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind und die eine Bezirksfachklasse oder eine bezirksübergreifende Fachklasse in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen, wird auf Antrag ein Zuschuss zu den Unterbringungskosten für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung gezahlt werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für Auszubildende in den Umwelttechnischen Berufen sowie im Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft sind entsprechende Antragsvordrucke im Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen zu erhalten. Die ausgefüllten Anträge sind beim Dezernat 48 bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

Auszubildende im Beruf Wasserbauer / Wasserbauerin sollten entsprechende Antragsvordrucke zur Carl-Benz-Schule Koblenz nehmen und dem Klassenlehrer aushändigen. Die ausgefüllten Anträge sind an das Dezernat 48 der jeweiligen Bezirksregierung zu senden, in dem der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat.

 

Beantragungsfristen:

Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind möglichst sofort nach einem Unterrichtsblock,

  • für das erste Schulhalbjahr spätestens bis zum 1. Mai,
  • für das zweite Schulhalbjahr spätestens bis zum 1. Oktober

an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

 

Vorzulegen sind:

  • Antrag des Auszubildenden (zweifach); bei Vorleistung durch den Ausbildungsbetrieb ist dessen Bankverbindung anzugeben;
  • Nachweis der Kosten je Unterbringungstag sowie die Gesamtrechnung;
  • Bescheinigung der Schule über Unterrichts- und Fehltage (im Antragsvordruck enthalten).

 

Weiterführende Informationen:

 

Ansprechpartner:
Herr Franz Hagedorn
Telefon: 02361 / 305 - 2623
Fax: 02361 / 305 - 2606
E-Mail: franz.hagedorn(at)lanuv.nrw.de