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Verbraucherbeschwerde: Ihr Recht auf einwandfreie Produkte

 

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf einwandfreie Produkte.

Bei verschmutzten Verkaufstheken oder verdorbenen Lebensmitteln haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Unmut zu bekunden und Ersatz zu verlangen:

  • Der einfachste Weg ist der, mangelhafte Lebensmittel direkt beim Geschäft zu reklamieren. In diesem Fall muss der Händler das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies ersetzen oder dem Kunden das Geld zurück erstatten.
  • Etwas aufwendiger ist dagegen die Beschwerde direkt beim Herstellerbetrieb: Hierbei müssen Sie erst die Adresse des Herstellers ermitteln, ein Anschreiben verfassen, ein Päckchen mit der mangelhaften Ware und dem Anschreiben packen und versenden. Doch oft kann aus Kulanzgründen mit großzügigem Ersatz gerechnet werden. Jedoch gibt es auf diese Form der Wiedergutmachung keinen Rechtsanspruch.
  • Finden Sie weder beim Verkaufspersonal noch beim Hersteller Gehör, können Sie sich auch an eine der zahlreichen Verbraucherberatungsstellen wenden, die in nahezu allen Großstädten zu finden sind. Sie vermitteln im Reklamationsfall und geben fachkundigen Rat.
  • Vor allem bei schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde beschweren. Und das möglichst schnell! Denn treten beispielsweise Übelkeit und Erbrechen nach dem Verzehr eines Mettbrötchens auf, ist anzunehmen, dass auch andere Menschen gesundheitlich gefährdet sind.

Die zuständige Behörde kann entweder eine abgegebene/zugesandte Probe untersuchen oder einem gezielten Hinweis vor Ort nachgehen. Die Untersuchung von Beschwerdeproben ist kostenlos. Bei allen Beschwerden benötigen die Behörden den Namen und die vollständige Adresse des Verbrauchers. Stellen die Behörden einen Verstoß fest, haben Händler und Hersteller mit Sanktionen zu rechnen.

In Nordrhein-Westfalen sind 54 Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte mit der Lebensmittelüberwachung vor Ort betraut. Sie sind auch direkte Anlaufstellen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Beschwerde vorzubringen haben oder eine Auskunft benötigen.