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Störfallrelevante Ereignisse

Obwohl die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland durch ein dichtes Vorschriftenwerk geregelt sind, lassen sich Unfälle oder Ereignisse mit Personen- und Sach­schäden bzw. umweltrelevanten Emissionen nicht gänzlich ausschließen. Die Kenntnis und Analyse der konkreten Sachverhalte derartiger Ereignisse stellt eine der wichtigsten Erkenntnisquellen zur Ermittlung und Beseitigung von Schwachstel­len in Industrieanlagen dar. Die Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Ereignisse gewinnen daher national und international zunehmend an Bedeutung.

Ereignisse NRW

Jahr Anzahl Kriterium I Anzahl Kriterium II Anzahl Kriterium III Anzahl der Verletzten innerhalb des BB* Anzahl der Toten innerhalb des BB* Anzahl der Verletzten außerhalb des BB*
2011 3 1 3 3 - -
2012 7 5 1 72 2 15
2013 3 1 2 9 1 -
2014 3 1 - 2 - -
2015 2 4 4 7 - -
2016 5 - 2 - - -
2017 2 1 - - - -
2018 3 1 2 1 - -
2019 2 2 2 - - -
2020 1 - - - - -
2021 7 6 6 39 7 -
2022 2 1 3 - - -
2023 1 - 3 - - -

*BB=Betriebsbereich
Kriterien nach Störfall-Verordnung
Kriterium I : Störung des Betriebs durch wesentliche beteiligte Stoffmenge oder wesentliche Auswirkung
Kriterium II: aus technischer Sicht bedeutsam
Kriterium III: beteiligter Stoff nach Anhang I der Störfallverordnung, Schäden sind eingetreten, Gefahren waren nicht ausgeschlossen

 

 

Meldepflichtige Ereignisse gemäß Störfall-Verordnung müssen den Umweltministerien des Landes (MULNV) und des Bundes (BMU) gemeldet werden. Darüber hinaus erfolgt eine Meldung an das Umweltbundesamt (UBA). Dort werden die Ereignisse bundesweit erfasst und ausgewertet und in einer Datenbank bei der „Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)“ im Internet zur Verfügung gestellt.

Die Ereignisse werden zusätzlich an die Europäische Kommission weitergeleitet, wo sie in die Datenbank Major Accident Reporting System (eMARS) aufgenommen werden.