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Untertägiger Versatz (Bergversatz)

Als Bergversatz wird das Ausfüllen untertägiger Hohlräume von Bergwerken zur mechanischen Stabilisierung verstanden. Dabei können die Minimierung von Bergsenkungen an der Tagesoberfläche oder andere Zwecke angestrebt werden. Dabei kann auch Abfall als Versatzmaterial dienen. Der Bergversatz gilt als Maßnahme zur Abfallverwertung.

Zwischen 1991 und 2004 wurde im Steinkohlenrevier im Ruhrgebiet der Versatz mit zum Teil hochbelasteten Sonderabfällen betrieben. Diese Technologie ist seit 2004 nicht mehr zulässig.

Seit 2002 regelt die Versatzverordnung die Bedingungen, unter denen bergbaufremde Stoffe als Versatzmaterial verwendet werden dürfen. Danach dürfen hochbelastete Abfälle nur noch in Salzbergwerken und bei Vorliegen eines Langzeitsicherheitsnachweises versetzt werden. In anderen Bergwerken ist nur der Versatz mit relativ gering belasteten Abfällen zulässig.

In Nordrhein-Westfalen gibt es lediglich ein Bergwerk, in dem gering belastete Abfälle versetzt werden. Es handelt sich dabei um die Eisenerzgrube Wohlverwahrt-Nammen in Porta Westfalica.

Mit dem Ausstieg aus dem Steinkohlenbergbau wird die Sicherung aufgegebener Schächte zu einer wichtigen Aufgabe. Auch hier kommen gering belastete, mineralische Abfälle zum Einsatz.

Zuständig für die Genehmigung von Versatzmaßnahmen ist die Bergbehörde; in Nordrhein-Westfalen ist dies die Bezirksregierung Arnsberg, die in Angelegenheiten des Bergrechts landesweit zuständig ist.

Anders als der Bergversatz dienen Untertagedeponien nicht der Verwertung sondern der Beseitigung von Abfällen. Sie dürfen nur in Salzlagerstätten eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Untertagedeponie.