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Der Ausgangszustandsbericht (AZB)

Nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) muss der Ausgangszustandsbericht (AZB) im Genehmigungsverfahren sowohl für Neuanlagen als auch bei relevanten Änderungen an bestehenden Anlagen (§ 16 BImSchG) erstmalig mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Der AZB ist ein Instrumentarium, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch gefährliche Stoffe zu dokumentieren, bevor eine neue Anlage auf dem Grundstück errichtet wird. Es werden nur die Stoffe im Boden und Grundwasser bestimmt, die in der neu zu errichtenden Anlage verwendet, produziert oder freigesetzt werden. Wenn nach der endgültigen Einstellung des Betriebs die Analysewerte eines oder mehrerer Stoffe von den im AZB dokumentierten Verschmutzungen abweichen, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen, indem er Boden und Grundwasser reinigt.

Ein AZB ist zu erstellen für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) fallen und in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Diese Anlagen sind im Anhang I der 4. BImSchV gekennzeichnet. Wenn ein AZB nach Rechtslage gefordert ist, ist zu prüfen, ob in der neu zu genehmigenden Anlage relevante gefährliche Stoffe in größerer Menge gehandhabt werden. Ist dies der Fall, ist der AZB mit den Genehmigungsunterlagen einzureichen. Bei Änderungsgenehmigungsanträgen nach § 16 BImSchG ist der AZB für die gesamte Anlage einzureichen. Wenn bereits ein AZB vorliegt, ist dieser anzupassen. Ein AZB ist nicht erforderlich, wenn in der Anlage keine relevanten gefährlichen Stoffe gehandhabt werden bzw. in Boden oder Grundwasser freigesetzt werden können. Dies ist zu begründen.

Relevante gefährliche Stoffe sind Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die ein Potential für die Verschmutzung des Bodens und/oder des Grundwassers aufweisen. Zusätzlich erfolgt eine Einstufung der Stoffe hinsichtlich der Menge. Nicht alle Gefährlichkeitsmerkmale nach CLP-Verordnung (1272/2008/EU) sind hier relevant. Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren gelten als gefährliche Stoffeigenschaften für Boden und Grundwasser. Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung gibt einen Überblick und eine Hilfestellung zu den im Bereich Abfall, Bodenschutz und Altlasten verwendeten Untersuchungsverfahren. Bezüglich der Analytik der Stoffe im Boden und Grundwasser ist das "Arbeitsblatt zur Erstellung einer Analysentoolbox für den Ausgangszustandsbericht" des LANUV empfehlenswert. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die „Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser“ sowie die „Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht“ verfasst. Diese Arbeitshilfen beschreiben detailliert das Vorgehen zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts und geben Hilfestellung bei der Rückführung in den Ausgangszustand.