© lanuv/C. Brinkmann
Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Abfall

Produktverantwortung

Unter Produktverantwortung versteht man die Verantwortlichkeit des Herstellers, des Bearbeiters oder des Vertreibers für ein Produkt.

 

 

Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist ein zentraler Gedanke die Produktverantwortung.

Nach § 22 KrW-/AbfG sind Produkte so zu gestalten, dass

  • sowohl bei ihrer Herstellung als auch bei ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird, .
  • sie mehrfach verwendbar und technisch langlebig sind, .
  • eine umweltgerechte Entsorgung gewährleistet ist. .

 

Der Hersteller muss danach bereits bei der Produktgestaltung berücksichtigen, wie sein Produkt nach Ablauf der Nutzungsdauer verwertet oder beseitigt werden kann (Portalseite Cleaner Production Germany). Er soll aber auch durch den Einsatz von Sekundärrohstoffen die Kreislaufführung von Stoffen unterstützen und damit zur Abfallvermeidung beitragen. Grundvoraussetzung zur Förderung von Abfallvermeidung und Verwertung ist aber, dass der Hersteller auch nach Nutzung für seine Produkte verantwortlich bleibt.

Die Bundesregierung hat die Befugnis, Regelungen zu treffen im Hinblick auf die Produktverantwortung. Dies ermächtigt sie, Kennzeichnungspflichten, Pflichten zur getrennten Entsorgung, eine Rücknahme- oder Pfandpflicht sowie Vertriebsbeschränkungen gegenüber den Herstellern und Vertriebsorganisationen festzulegen. Auf dieser Grundlage sind folgende Rechtsverordnungen erlassen worden:

 

Die VDI-Richtlinie 2243 "Recyclingorientierte Produktentwicklung" führt die Konstrukteure hin zu ressourcenschonenden Herstellungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.cleaner-production.de
www.vdi.de