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FFH-Verträglichkeitsprüfung

Um den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume gem. Anh. I der FFH-RL und der Arten gem. Anh. II der FFH-RL in den Natura-2000-Gebieten zu bewahren, gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Demnach sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können.

Nach § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung von Projekten/Plänen deren Verträglichkeit mit den für das NATURA 2000-Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. Im Rahmen einer mehrstufigen Prüfung bezüglich der Zulassungs- bzw. Durchführungsfähigkeit eines Projektes bzw. Planes findet an erster Stelle die so genannte Vorprüfung statt. Hierbei ist festzustellen, ob ein NATURA 2000-Gebiet von einem Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff betroffen sein kann und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Wenn Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, muss nach diesem Prüfschritt keine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeleitet werden.

Andernfalls ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Lässt die Prüfung erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebietes erwarten, ist das Projekt unzulässig. Eine Zulässigkeit des Projektes ist in diesem Fall nur gegeben, wenn die Anforderungen der Ausnahmeregelungen nach § 48d Abs. 5 LG NW erfüllt sind.

Bei der  FFH-VP  kommt der „Summationsprüfung“ eine zentrale Rolle zu. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist im Rahmen der FFH-VP auch zu überprüfen, inwiefern ein Vorhaben im Zusammenwirken („kumulative Wirkungen“) mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes führen kann. Das Fachinformationssystem (FIS) „FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen“ dient der systematischen Dokumentation der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten FFH-Verträglichkeitsprüfungen.

Darüber hinaus  sind diesem FIS weiterführende Angaben zum Ablauf und Inhalt der FFH-VP zu entnehmen.

Im Downloadbereich des FIS befinden sich Vorschriften zum Habitatschutz in NRW,  Leitfäden der EU zur FFH-VP und sonstige Anwendungshilfen für die FFH-VP.