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Drohnen zur Rehkitz-Rettung: Land verlängert erneut die Förderung

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

©Canva

Für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras, die beim Aufspüren und damit bei der Rettung von Rehkitzen helfen, stellt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch in diesem Jahr wieder 100.000 Euro bereit. In den vergangenen zwei Jahren haben die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften mit der Landesförderung 52 dieser fliegenden Helfer in Betrieb genommen. Damit konnten rund 1.250 Kitze im Gras identifiziert werden.

Ministerin Silke Gorißen: „Durch den Einsatz modernster Technik wie Drohnen mit Wärmebildkameras und die Förderung durch das Land konnten in den letzten zwei Jahren bereits über 1.250 Kitze gerettet werden. Dieses erfolgreiche Programm setzen wir erneut um. Die Erfahrungen und positiven Rückmeldungen zu dieser Förderung aus den letzten Jahren bestärken uns darin, dieses Programm fortzusetzen. Damit erleichtern wir die Maßnahmen, die bereits seit Jahren von Landwirtschaft und Jägerschaft zum Schutz von Rehkitzen umgesetzt werden. Ich hoffe, dass viele Kreisjägerschaften von dieser Förderung Gebrauch machen werden."

Mähdrescher sind eine Gefahr für Rehkitze. Sie werden nach der Geburt häufig im hohen Gras abgelegt und sind dort für die Maschinenführer schwer erkennbar. Der sogenannte „Drückinstinkt“ sorgt dafür, dass die Kitze, statt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht, reglos auf dem Boden verharren. Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet. 

Die Förderung richtet sich gezielt an die Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Erstmalig können auch zusätzliche Reserveakkus für eine längere Flugzeit der Drohnen mit gefördert werden. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der Anschaffungskosten.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

Download:

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW